Allgemeine Geschäftsbedingungen
für gewerbliche Anzeigenkunden
(Stand: Juni 2002)


1. Allgemeines - Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, soweit keine abweichende Vereinbarung besteht.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen unserer Kunden sind für uns nicht verbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben.
1.3 "Anzeigenauftrag" im Sinne der nachfolgenden Bedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen gewerblichen Inserenten in einer Druckschrift und elektronischen Medien zum Zweck der Verbreitung.
   
2. Vertragsinhalt und -abwicklung
2.1 Ist im Rahmen eines Auftrages das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln.
2.2 Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.
2.3 Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort "Anzeige" deutlich kenntlich gemacht. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen.
2.4 Die Mindesthöhe für gestaltete Anzeigen im Anzeigenteil beträgt 25 mm.
2.5 Bei Dauerkunden behält sich der Verlag vor, ohne Benachteiligung des Auftraggebers den Beginn der sich regelmäßig erneuernden Abschlüsse auf den Quartalsanfang zu legen.
   
3. Nichtveröffentlichung von Anzeigen, Beilagenaufträge
3.1 Der Verlag behält sich vor, Anzeigen - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Mehrfach- oder Mengenabschlusses - und Beilagen nicht zu veröffentlichen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden.
3.2 Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.
3..3 Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
   
4. Preise, Nachlässe
4.1 Die in der jeweils gültigen Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden für die innerhalb eines Jahres erscheinenden Anzeigen eines Auftraggebers gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige.
4.2 Eine Änderung der Anzeigenpreisliste nach Vertragsabschluss gilt ab Inkrafttreten auch für laufende Aufträge. Dem Auftraggeber ist im Falle von Preiserhöhungen vorbehalten, vom Anzeigenauftrag zurückzutreten, wenn die Preiserhöhung 10 % der ursprünglich vereinbarten Vergütung übersteigt.
4.3 Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zurückzuvergüten. Nach Ablauf der in Ziff. 2.1 und 4.1 genannten Jahresfrist wird die Rabattierung für noch nicht geschaltete Anzeigen aus dem Anzeigenauftrag neu verhandelt. Die Rückvergütung gemäß Satz 1 entfällt, wenn der Auftraggeber im Falle von Preiserhöhungen, statt ein ihm vorbehaltenes oder später eingeräumtes Rücktrittsrecht auszuüben, den Vertrag zu den unverändert neuen Preisen bis zur Erreichung des ursprünglich vereinbarten Auftragswertes fortsetzt.
4.4 Bei blatthohen Anzeigen wird volle Satzspiegelhöhe berechnet.
   
5. Probeabzüge
  Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgerecht zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
   
6. Anzeigenbelege
  Auftraggeber mit Firmensitz innerhalb des Verbreitungsgebietes haben keinen Anspruch auf einen Anzeigenbeleg. In anderen Fällen liefert der Verlag mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg gegen Berechnung der dadurch entstandenen Versand- und Bearbeitungskosten. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
   
7. Chiffreanzeigen
  Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postwege weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein.
   
8. Rücksendung von Druckunterlagen
  Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung gegen Berechnung der Versand- und Bearbeitungskosten an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
   
9. Abbestellungen
  Abbestellungen von Anzeigen bzw. Beilagen müssen schriftlich erfolgen.
   
10. Gewährleistung
10.1 Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden diese erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche.
10.2 Der Auftraggeber hat bei Wiederholungsanzeigen den richtigen Abdruck seiner Anzeigen sofort zu überprüfen. Der Verlag haftet nicht, wenn bei Wiederholung der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass nach Veröffentlichung eine unverzügliche Richtigstellung seitens des Auftraggebers erfolgt ist.
10.3 Gewährleistungsansprüche bezüglich offensichtlicher Mängel müssen innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden.
10.4 Fehlerhaft gedruckte Kenn- und Kontrollziffern beeinträchtigen den Zweck der Anzeige nicht.
10.5 Die Haftung gemäß Ziff. 11 bleibt unberührt.
   
11. Haftung
11.1 Der Verlag haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
11.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.
11.3 Im Fall von Fahrlässigkeit ist die Haftung auf Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt.
11.4 Unberührt bleibt die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft und nach dem Produkthaftungsgesetz. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
   
12. Zahlungsbedingungen
12.1 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie Bearbeitungskosten bis zu € 5,00 pro Zahlungserinnerung und eventuell anfallende Einziehungskosten berechnet. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Der Verlag kann die Ausführung des Auftrages verweigern, wenn nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass sein Anspruch auf die vereinbarte Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird.
12.2 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte können vom Auftraggeber nur ausgeübt werden, sofern seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
12.3 Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke, Matern und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
12.4 Ein Auflagenrückgang ist nur dann von Einfluss auf das Vertragsverhältnis, wenn eine Auflagenhöhe zugesichert ist und diese um mehr als 20 v.H. sinkt. Darüber hinaus sind etwaige Preisminderungs- und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der Verleger dem Auftraggeber vor dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
   
13. Haftung für Inhalt und rechtliche Zulässigkeit
  Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein, dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.
   
14. Urheberrechte
  Die Urheberrechte an den vom Verlag erstellten Anzeigenentwürfen und Texten, Signets und dergleichen bleiben beim Verlag. Die Anzeigenentwürfe und Texte, Signets und dergleichen dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlages auch in anderen Medien verwendet werden. Bei Zuwiderhandlungen werden die üblichen und angemessenen Kosten für einen grafischen Entwurf (Texte) in Rechnung gestellt.
   
15. Datenschutz
  Im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordene und benötigte Daten werden gemäß § 28 Bundesdatenschutzgesetz zu keinen anderen Zwecken als zu den Vertragszwecken gespeichert.
   
16. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
16.1 Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ist Hannover.
16.2 Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Rechtsstreitigkeiten bestimmt sich nach dem Firmensitz des Verlages in Hannover, wenn der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist.
16.3 Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
   
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