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Neuerungen in der Welsh Zucht Welsh-Ponys und Cobs werden in ihrer Heimat
Wales seit mehr als 100 Jahren als eigenständige
Rasse in einem Stutbuch registriert.
Zwar wird auf Traditionen sehr großen
Wert gelegt, aber natürlich müssen sich Regelungen
im Laufe der Jahre den veränderten
Gegebenheiten anpassen. So wird es auch
in der Welsh-Zucht ab dem kommenden Jahr
eine gravierende Neuerung geben.
Ab dem 1.1.2006 werden Kreuzungen der
Sektion B mit den Sektionen C und D nicht
mehr erlaubt.
Die Rasse Welsh , deren Stutbuch ja bereits
in der 60er Jahren geschlossen wurde, unterteilt
sich in 4 Sektionen. Diese dürfen nur
nach bestimmten Regeln untereinander gekreuzt
werden.
Das Welsh-A (Welsh Mountain Pony), dass
den Ahnen dieser Rasse wohl am ähnlichsten
geblieben ist und ein Stockmaß von 1,22m
nicht überschreiten darf, bleibt von Einkreuzungen
anderer Sektionen frei. Nur AxA=A.
Bei dem Welsh-B (Welsh-Pony ) mit einem
Stockmaß von 1,37m sind außer der eigenen
Sektion auch Einkreuzungen der Sektion A
erlaubt. Es gilt: BxB=B und AxB=B.
Bisher durften in Zucht des Welsh-C (Welsh-
Pony im Cob-Typ) alleanderen Sektionen eingekreuzt
werden. Dies hat einen historischen
Hintergrund. Diese Sektion wurde einst vor
allem als Arbeitstier gezüchtet. So war sie
von den Auswirkungen der Industrialisierung
und dem verschwinden der Arbeitspferde aus
dem Alltag besonders hart betroffen. Nach
dem 2. Weltkrieg stand die Sektion C knapp
vor dem Aus. Durch gezielte Kreuzung mit
modernen Welsh A Hengsten entstanden wieder
neue Hengstlinien nachdem die ursprünglichen
bis auf etwa 3 erloschen waren.
Durch das Engagement der Welsh-Liebhaber
entstand das moderne, schicke und bewegungsstarke
Welsh-C. Mittlerweile ist der Gen-
Pool wieder so groß und das Pony in seinem
Erscheinungsbild und Typ so gefestigt, daß
die Welsh Pony und Cob Society beschlossen
hat, das eine Einkreuzung der Sektion B
in die Sektionen C oder D nicht mehr sinnvoll
ist. So gilt künftig: AxC=C, CxC=C und CxD=
C (unter 1,37m).
Nach wie vor sind Kreuzungen der Sektionen
C und D natürlich erlaubt und es gilt beim
Welsh-D (Welsh Cob): AxD=D, CxD=D (ab
1,37m) und DxD=D.
Da die deutschen Zuchtverbände verpflichtet
sind, sich strikt an die Vorgaben des Mutterstutbuches
zu halten ergibt sich für deutsche
Züchter ein zusätzliches Problem. In den
FN Richtlinien ist die Rasse Welsh zwar als
Veredler für das deutsche Reitpony zugelassen,
darf also eingekreuzt werden. Welsh x
Welsh gilt aber nach wie vor als Welsh und
kann nicht als Reitpony eingetragen werden.
Deshalb ist in dieser Decksaison dringend
von einer Anpaarung BxC oder BxD abzuraten,
da das 2006 geborene Fohlen nach den
derzeitigen Richtlinien überhaupt nicht eingetragen
werden kann und vermutlich wie
ein Pony „ohne Abstammung" behandelt wird.
Was ist denn nun eigentlich
der Unterschied zwischen B und C ?
Die Lösung des Rätsels liegt in der Entstehung
der Rasse und die ist, wie die der meisten
Pferderassen reichlich kompliziert und
vielen geschichtlichen Einflüssen unterworfen.
Als Urahn aller Welsh gilt heute das Kelten-
Pony. Aus ihm entwickelten sich in Wales
Ponys und Pferde verschiedener Größe
und Typs- je nach Verwendungszweck. Ende
des 18.Jahrhunderts entdeckte man in England
den Nutzen eines Stutbuches (zuerst für
Vollblüter, später auch für andere Rassen) also
der sorgfältigen schriftlichen Dokumentation der genauen Abstammung eines Pferdes.
So kam es zur Differenzierung der Rasse
Welsh in die einzelnen Untergruppen.
Anfangs waren die Grenzen zwischen den
Sektionen noch fließend, doch nach und nach
kristallisierten sich die heutigen Sektionen
heraus. Zwar haben die Sektionen B und C
die selbe Größe, jedoch unterscheiden sie
sich im Typ ganz erheblich. Das Welsh-B gilt
als die jüngste Sektion. Neben dem Welsh-
A, das als ideales Pony für den ganz jungen
Reiter gilt, sollte auch ein etwas sportbetonteres
und hochbeinigeres Pony für etwas
größere Kinder und Jugendliche entstehen.
Der Einfluss orientalischen Blutes ist zwar bei
allen Welsh- Sektionen nicht zu verleugnen,
seine Spuren sind jedoch im Welsh B oft deutlicher
zu erkennen. So ist die Sektion B wohl
die eleganteste, wobei jedoch auf genügend
Knochenstärke wert gelegt wird. Das Welsh-
C oder Welsh Pony im Cob Typ ähnelt, wie der
Name schon deutlich macht – einem kleinen
Cob. Auch im Bewegungsablauf unterscheiden
sich beide Sektionen. Ist beim Welsh C
ein spektakulärer Trab mit viel „Knieaktion"
erwünscht, sollte das Welsh B die locker
durch den Körper schwingende Trabbewegung
eines modernen Reitponys haben. Darüber
hinaus ist das C deutlich stärker bemuskelt
und dadurch auch von einem leichten
Erwachsenen zu reiten. Beide Sektionen
sollten jedoch den typischen Welsh-Charme
nicht vermissen lassen und über die Härte,
Gutmütigkeit und Leistungsbereitschaft ihrer
Vorfahren verfügen.
Wer sich selbst einmal ein Bild dieser facettenreichen
und vielseitigen Rasse machen
möchte, hat dazu auf den zahlreichen Schauund
Sportveranstaltungen Gelegenheit, die
von der Interessengemeinschaft Welsh in allen
Bundesländern angeboten werden. Der
Höhepunkt des Schaugeschehens ist die Bundesschau
am 19.-21.August 2005 in Ostbevern.
Neben den reinrassigen Welsh sind wie
immer auch Welsh-Partbreds zur Bundesschau
zugelassen. In Großbritannien werden
diese Kreuzungsprodukte in einem eigenen
Stutbuch geführt, hierzulande sind sie in der
Regel als „Deutsche Reitponys" registriert.
Teilnameberechtigt sind alle Ponys und Pferde
mit einem gültigen Abstammungsnachweis
und einem dokumentierten Welsh-Blut
Anteil von mindestens 12,5%. Ausschreibung
und Informationen zu den Nennungsformalitäten
erhält man bei der
Geschäftsstelle der IG-Welsh
Brüchermühlerstraße 7, 51588 Winterborn
Tel.: 02261/42005, Fax: 02261/48776
E-Mail: ig-welsh@t-online.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag
8.00 bis 16.00 Uhr, Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr.
Viele Informationen zum Schaugeschehen,
zur Rasse und dem Verein findet man im
Internet auf der Homepage der IG unter
www.ig-welsh.de., oder im neuen Jahrbuch
welches im Februar erscheint und ebenfalls
bei der Geschäftsstelle zu bekommen ist. |
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