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Neuerungen in der Welsh Zucht
Welsh-Ponys und Cobs werden in ihrer Heimat Wales seit mehr als 100 Jahren als eigenständige Rasse in einem Stutbuch registriert. Zwar wird auf Traditionen sehr großen Wert gelegt, aber natürlich müssen sich Regelungen im Laufe der Jahre den veränderten Gegebenheiten anpassen. So wird es auch in der Welsh-Zucht ab dem kommenden Jahr eine gravierende Neuerung geben. Ab dem 1.1.2006 werden Kreuzungen der Sektion B mit den Sektionen C und D nicht mehr erlaubt. Die Rasse Welsh , deren Stutbuch ja bereits in der 60er Jahren geschlossen wurde, unterteilt sich in 4 Sektionen. Diese dürfen nur nach bestimmten Regeln untereinander gekreuzt werden. Das Welsh-A (Welsh Mountain Pony), dass den Ahnen dieser Rasse wohl am ähnlichsten geblieben ist und ein Stockmaß von 1,22m nicht überschreiten darf, bleibt von Einkreuzungen anderer Sektionen frei. Nur AxA=A. Bei dem Welsh-B (Welsh-Pony ) mit einem Stockmaß von 1,37m sind außer der eigenen Sektion auch Einkreuzungen der Sektion A erlaubt. Es gilt: BxB=B und AxB=B. Bisher durften in Zucht des Welsh-C (Welsh- Pony im Cob-Typ) alleanderen Sektionen eingekreuzt werden. Dies hat einen historischen Hintergrund. Diese Sektion wurde einst vor allem als Arbeitstier gezüchtet. So war sie von den Auswirkungen der Industrialisierung und dem verschwinden der Arbeitspferde aus dem Alltag besonders hart betroffen. Nach dem 2. Weltkrieg stand die Sektion C knapp vor dem Aus. Durch gezielte Kreuzung mit modernen Welsh A Hengsten entstanden wieder neue Hengstlinien nachdem die ursprünglichen bis auf etwa 3 erloschen waren. Durch das Engagement der Welsh-Liebhaber entstand das moderne, schicke und bewegungsstarke Welsh-C. Mittlerweile ist der Gen- Pool wieder so groß und das Pony in seinem Erscheinungsbild und Typ so gefestigt, daß die Welsh Pony und Cob Society beschlossen hat, das eine Einkreuzung der Sektion B in die Sektionen C oder D nicht mehr sinnvoll ist. So gilt künftig: AxC=C, CxC=C und CxD= C (unter 1,37m). Nach wie vor sind Kreuzungen der Sektionen C und D natürlich erlaubt und es gilt beim Welsh-D (Welsh Cob): AxD=D, CxD=D (ab 1,37m) und DxD=D. Da die deutschen Zuchtverbände verpflichtet sind, sich strikt an die Vorgaben des Mutterstutbuches zu halten ergibt sich für deutsche Züchter ein zusätzliches Problem. In den FN Richtlinien ist die Rasse Welsh zwar als Veredler für das deutsche Reitpony zugelassen, darf also eingekreuzt werden. Welsh x Welsh gilt aber nach wie vor als Welsh und kann nicht als Reitpony eingetragen werden. Deshalb ist in dieser Decksaison dringend von einer Anpaarung BxC oder BxD abzuraten, da das 2006 geborene Fohlen nach den derzeitigen Richtlinien überhaupt nicht eingetragen werden kann und vermutlich wie ein Pony „ohne Abstammung" behandelt wird. Was ist denn nun eigentlich der Unterschied zwischen B und C ? Die Lösung des Rätsels liegt in der Entstehung der Rasse und die ist, wie die der meisten Pferderassen reichlich kompliziert und vielen geschichtlichen Einflüssen unterworfen. Als Urahn aller Welsh gilt heute das Kelten- Pony. Aus ihm entwickelten sich in Wales Ponys und Pferde verschiedener Größe und Typs- je nach Verwendungszweck. Ende des 18.Jahrhunderts entdeckte man in England den Nutzen eines Stutbuches (zuerst für Vollblüter, später auch für andere Rassen) also der sorgfältigen schriftlichen Dokumentation der genauen Abstammung eines Pferdes. So kam es zur Differenzierung der Rasse Welsh in die einzelnen Untergruppen. Anfangs waren die Grenzen zwischen den Sektionen noch fließend, doch nach und nach kristallisierten sich die heutigen Sektionen heraus. Zwar haben die Sektionen B und C die selbe Größe, jedoch unterscheiden sie sich im Typ ganz erheblich. Das Welsh-B gilt als die jüngste Sektion. Neben dem Welsh- A, das als ideales Pony für den ganz jungen Reiter gilt, sollte auch ein etwas sportbetonteres und hochbeinigeres Pony für etwas größere Kinder und Jugendliche entstehen. Der Einfluss orientalischen Blutes ist zwar bei allen Welsh- Sektionen nicht zu verleugnen, seine Spuren sind jedoch im Welsh B oft deutlicher zu erkennen. So ist die Sektion B wohl die eleganteste, wobei jedoch auf genügend Knochenstärke wert gelegt wird. Das Welsh- C oder Welsh Pony im Cob Typ ähnelt, wie der Name schon deutlich macht – einem kleinen Cob. Auch im Bewegungsablauf unterscheiden sich beide Sektionen. Ist beim Welsh C ein spektakulärer Trab mit viel „Knieaktion" erwünscht, sollte das Welsh B die locker durch den Körper schwingende Trabbewegung eines modernen Reitponys haben. Darüber hinaus ist das C deutlich stärker bemuskelt und dadurch auch von einem leichten Erwachsenen zu reiten. Beide Sektionen sollten jedoch den typischen Welsh-Charme nicht vermissen lassen und über die Härte, Gutmütigkeit und Leistungsbereitschaft ihrer Vorfahren verfügen. Wer sich selbst einmal ein Bild dieser facettenreichen und vielseitigen Rasse machen möchte, hat dazu auf den zahlreichen Schauund Sportveranstaltungen Gelegenheit, die von der Interessengemeinschaft Welsh in allen Bundesländern angeboten werden. Der Höhepunkt des Schaugeschehens ist die Bundesschau am 19.-21.August 2005 in Ostbevern. Neben den reinrassigen Welsh sind wie immer auch Welsh-Partbreds zur Bundesschau zugelassen. In Großbritannien werden diese Kreuzungsprodukte in einem eigenen Stutbuch geführt, hierzulande sind sie in der Regel als „Deutsche Reitponys" registriert. Teilnameberechtigt sind alle Ponys und Pferde mit einem gültigen Abstammungsnachweis und einem dokumentierten Welsh-Blut Anteil von mindestens 12,5%. Ausschreibung und Informationen zu den Nennungsformalitäten erhält man bei der Geschäftsstelle der IG-Welsh Brüchermühlerstraße 7, 51588 Winterborn Tel.: 02261/42005, Fax: 02261/48776 E-Mail: ig-welsh@t-online.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag 8.00 bis 16.00 Uhr, Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr. Viele Informationen zum Schaugeschehen, zur Rasse und dem Verein findet man im Internet auf der Homepage der IG unter www.ig-welsh.de., oder im neuen Jahrbuch welches im Februar erscheint und ebenfalls bei der Geschäftsstelle zu bekommen ist.  
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