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Gespanne mit 100 km/h Wer mit einem Anhänger unterwegs ist, kann sich bei seiner
Kfz-Zulassungsstelle eine Genehmigung holen, im Gespann bis zu
100 km/h schnell fahren zu dürfen – wenn das Zugfahrzeug mit
ABS ausgerüstet ist und der Anhänger über eine Bremse und hydraulische
Schwingungsdämpfer verfügt. Wichtig ist auch der so
genannte Gewichtsindex. Bei einem Bootsanhänger beträgt er 1,0,
das heißt, die Masse des Anhängers darf nicht größer sein als die
Leermasse des Zugfahrzeugs.
Ein Wohnanhänger
darf sogar nur 0,8 mal
so schwer sein wie das
Zugfahrzeug. Zudem ist
darauf zu achten, dass die
Reifen des Anhängers
nicht älter als sechs Jahre
und bis 120 km/h zugelassen
sind. Und: Es darf
nur Tempo 100 gefahren werden, wenn Zugfahrzeug und Anhänger
mit den Tempo-100-Plaketten versehen sind.
Aber: Schnelleres Gespannfahren erfordert mehr Umsicht vom Fahrer.
Empfehlenswert ist daher ein Zugfahrzeug in dem ESP mit zusätzlicher
Gespannstabilisierung arbeitet. Dies ist z.B. bei den aktuellen
Multivan- oder Caravelle-Modellen der Fall. Hier greift ESP
aktiv ein, wenn das Gespann ins Schlingern gerät. |
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