Zugfahrzeuge

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Zugfahrzeuge
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Gespanne mit 100 km/h
Wer mit einem Anhänger unterwegs ist, kann sich bei seiner Kfz-Zulassungsstelle eine Genehmigung holen, im Gespann bis zu 100 km/h schnell fahren zu dürfen – wenn das Zugfahrzeug mit ABS ausgerüstet ist und der Anhänger über eine Bremse und hydraulische Schwingungsdämpfer verfügt. Wichtig ist auch der so genannte Gewichtsindex. Bei einem Bootsanhänger beträgt er 1,0, das heißt, die Masse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs. Ein Wohnanhänger darf sogar nur 0,8 mal so schwer sein wie das Zugfahrzeug. Zudem ist darauf zu achten, dass die Reifen des Anhängers nicht älter als sechs Jahre und bis 120 km/h zugelassen sind. Und: Es darf nur Tempo 100 gefahren werden, wenn Zugfahrzeug und Anhänger mit den Tempo-100-Plaketten versehen sind. Aber: Schnelleres Gespannfahren erfordert mehr Umsicht vom Fahrer. Empfehlenswert ist daher ein Zugfahrzeug in dem ESP mit zusätzlicher Gespannstabilisierung arbeitet. Dies ist z.B. bei den aktuellen Multivan- oder Caravelle-Modellen der Fall. Hier greift ESP aktiv ein, wenn das Gespann ins Schlingern gerät.  
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