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| Von Rechts wegen
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Textversion:
Tierarzthaftung bei der Ankaufsuntersuchung Der vorliegende Fall aus der Praxis zeigt die Brisanz bei Ankaufsuntersuchungen
für den Tierarzt: Hier musste ein Tierarzt das Pferd zurücknehmen
und dem Käufer alle entstandenen Kosten ersetzen, weil er über die Ergebnisse
einer Blutprobe nicht ausreichend aufgeklärt hatte.
Meine Mandantin, nennen wir
sie Frau Peer, hatte ein Pferd gefunden
und vereinbarte mit dem
Verkäufer, das Pferd nach einer
Ankaufsuntersuchung (AKU)
ohne Befunde zu kaufen. Frau
Peer beauftragte den renommierten
Tierarzt Dr. Medveta mit
einer klinischen und röntgenologischen
Untersuchung sowie
einer Blutuntersuchung.
Umfassende
Ankaufsuntersuchung
Am 18. September untersuchte
der Tierarzt das Pferd klinisch,
nahm eine Blutprobe und fertigte
Röntgenaufnahmen an. Die
Blutprobe von 10 ml übersandte
er einem Analysezentrum zur
Untersuchung auf "nichtsteroidale
Antiphlogistika" zum
Nachweis körperfremder Substanzen,
also klassische Dopingmittel.
Sechs Tage später, nämlich am
24. September, erkundigte sich
die Käuferin beim Tierarzt, ob
sie das Pferd kaufen könne. Dr.
Medveta meinte, dass sie das
Pferd kaufen könne.
Darauf fuhr sie zum Verkäufer,
unterzeichnete den Kaufvertrag
und nahm das Pferd mit. Im
Kaufvertrag hieß es u.a. " AKU
in Ordnung". Allerdings lag an
diesem Tag das Ergebnis der
Blutuntersuchung noch nicht vor.
Knapp zwei Wochen später erhielt
Frau Peer von Dr. Medveta
das Ankaufsuntersuchungsprotokoll
mit Datum 2. Oktober.
Darin hieß es: " Dopinguntersuchung,
Ergebnis wird nachgereicht
und an anderer Stelle
"Pferd ist sporttauglich".
Kein Kommentar zu
Blutanalyseergebnissen
Mitte Oktober – also etwa vier
Wochen später – übersandte der
Tierarzt den Analysebericht
kommentarlos an Frau X. Darin
hieß es:
Cortisolspiegel: 28 ng/l (Normbereich:
30 – 130 ng/ l)
Dieses Ergebnis begründet den
Verdacht auf Anwesenheit
exogener, synthetischer Glukokortikoide
in einer wirksamen
bzw. zu einer Supression der
Cortisolproduktion der Nebennierenrinde
führenden Konzentration.
Für ein Screening auf Glukokortikoide
war leider nicht ausreichend
Material vorhanden.
Pferd "gesund gespritzt"?
Bereits Ende November begann
das Pferd zu lahmen und wurde
ebenfalls von Dr. Medveta behandelt.
Nachdem bis März keine
Besserung eingetreten war,
wechselte Frau Peer den Tierarzt.
Der neue Tierarzt stellte einen
chronischen Schaden der Beugesehne
fest und meinte in einer
schriftlichen Stellungnahme, das
Pferd sei in seinem Zustand als
Reitpferd nicht nutzbar:
"....aufgrund dieser Erkenntnisse
besteht der Verdacht, dass das
Pferd zum Zeitpunkt der AKU
unter Einfluss von Cortison
stand, der die Lahmheit vertuschte
und dadurch die klinische
Untersuchung verfälschte."
Schadensersatzklage an
den Tierarzt
Frau Peer verklagte daraufhin
Dr. Medveta auf Schadensersatz
wegen einer fehlerhaft durchgeführten
Ankaufsuntersuchung.
Die Forderungen an den Tierarzt
umfassten die Rücknahme des
Pferdes gegen Erstattung des
Kaufpreises sowie die Erstattung
der entstandenen Tierarzt-, Unterstellungs-
sowie Schmiedekosten.
Für Frau Peer schien die Haftungsverpflichtung
des Tierarztes eindeutig, allerdings versuchte
der Tierarzt, sich vor Gericht
zu verteidigen: Er meinte
zunächst, der Sehnenschaden
habe im Zeitpunkt der AKU noch
gar nicht vorgelegen.
Demzufolge hätte es auch keiner
Dopingmittel zur Verdeckung
einer Lahmheit bedurft. Ein Sehnenschaden
hätte daher nicht
festgestellt werden können und
eine mögliche Pflichtverletzung
bei der AKU hätte überhaupt keine
Auswirkungen gehabt, da das
Pferd gesund gewesen sei.
Sachverständigengutachten
gibt Ausschlag
Über diesen Punkt wurden insgesamt
drei Tierärzte als Zeugen
vernommen bzw. angehört.
Zunächst erklärte der beklagte
Tierarzt eloquent, dass ein Sehnenschaden
nicht vorgelegen haben
könne.
Der zweitbehandelnde Tierarzt
erklärte das Gegenteil. Der Sachverständige
schließlich begründete
für das Gericht überzeugend,
warum der Schaden seinerzeit
schon vorhanden gewesen
sein müsse und nicht erst nach
der AKU aufgetreten sein könne.
Die Begründung ergab sich aus
dem Behandlungsprotokoll von
Dr. Medveta, der ja nicht nur die
AKU durchgeführt, sondern
auch bis März die Lahmheit behandelt
hatte. Hätte es sich um
einen neuen, d.h. akuten Sehnenschaden
gehandelt, wäre dieser
mit auffälliger Lahmheit und
Schwellung verbunden gewesen,
die er als Tierarzt hätte bemerken
und dokumentieren müssen.
Seinen Behandlungsunterlagen
war derartiges nicht zu entnehmen,
so dass für den Sachverständigen
fest stand, dass der
Sehnenschaden bereits vor der
AKU vorhanden gewesen war.
Das Gericht folgte dieser Auffassung.
Die zweite Hürde
Nun musste Frau Peer noch beweisen,
dass Dr. Medveta bei der
AKU Fehler selbst begangen hatte.
Sie war der Ansicht, dass er
das Pferd ohne die Analyseergebnisse
nicht hätte zum Kauf
freigeben dürfen.
Außerdem hatte er für eine ordnungsgemäße
Analyse zu wenig
Blut entnommen. Auch hätte er
den Analysebericht nicht kommentarlos
verschicken dürfen,
sondern auf die Gefahren hinweisen
und ggf. weitere Maßnahmen
einleiten müssen.
Vor allem aber hätte er eine zweite
Blutampulle nehmen und einfrieren
müssen, um später eine
Kontrolluntersuchung zu ermöglichen.
Dr. Medveta stritt dies ab. Er
meinte zunächst, er habe Frau
Peer mitgeteilt, dass die Ergebnisse
der Blutuntersuchung noch
nicht vorgelegen hätten, als er
zum Kauf des Pferdes geraten
habe. Später erklärte er in der
Verhandlung, dass nur über die
Röntgenaufnahmen gesprochen
worden sei, nicht über die Blutuntersuchung.
Schließlich habe er Frau Peer bei
der klinischen Untersuchung
schon mitgeteilt, dass die Ergebnisse
der Blutuntersuchung
ca. 10 bis 20 Tage dauerten.
Verurteilung wegen
Pflichtverletzung
Das Gericht sah die Pflichtverletzung
des Dr. Medveta darin,
dass er das Pferd zum Kauf frei
gegeben hatte, obwohl die Ergebnisse
der Blutuntersuchung
noch nicht vorlagen und begründete
dies folgendermaßen:
Dr. Medveta war aufgrund des
AKU-Vertrages verpflichtet, eine
klinische, röntgenologische
und eine Blutuntersuchung
durchzuführen und Frau Peer
über den gesundheitlichen Zustand
des Reitpferdes richtig und
umfassend zu informieren.
Daher hätte er mitteilen müssen,
dass die Ergebnisse der Blutuntersuchung
noch nicht vorlägen
und deshalb eine abschließende
Beurteilung nicht möglich sei.
Durch das Verschweigen, dass
die Analyseergebnisse noch ausstanden,
wurde der zentrale
Zweck der AKU verfehlt, da gerade
deren positives Ergebnis
Voraussetzung für den endgültigen
Abschluss des Kaufvertrages
hatte sein sollen.
Kompletter Schadensersatz
für die Klägerin
Mit diesen Ausführungen begründete
das Gericht die Haftung
des Dr. Medveta und setzte
sich mit den anderen vorgetragenen
Pflichtverletzungen
nicht mehr auseinander.
Das Gericht sprach Frau Peer den
gesamten Schadensersatz zu. Bei
der Berechnung des Schadens
prüfte das Gericht, wie sie nach
einer ordnungsgemäßen Aufklärung
gestellt gewesen wäre:
Sie hätte das Pferd nicht gekauft
und keinerlei Einstell- und Hufschmiedkosten
etc. gehabt.
So wurde der Tierarzt, obwohl
gar nicht Verkäufer, zur Rücknahme
des Pferdes gegen Erstattung
des Kaufpreises und aller
anderen mit dem Pferd verbundenen
Kosten verurteilt.
Lars Jessen |
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