 |
| Medizin & Gesundheit
|
 |
Vollständigen Artikel mit Bildern als PDF herunterladen: Medizin & Gesundheit |
 |
 |
Textversion:
Infektionsschutz durch Impfung - Impfschutz nach Plan Wenn ein Pferd an einer Infektion
erkrankt, kommen in der
Regel mehrere Ursachen
zusammen: Ein auslösender Erreger
– häufig ein Virus –,
ungünstige Haltungsbedingungen
und zusätzlich eine Ansiedlung
von Bakterien.
Während man Bakterien mit
Antibiotika behandeln kann,
gibt es gegen Viren keine entsprechenden
Medikamente.
Die effektivste Behandlung ist
deshalb die Verhinderung der
Infektion durch aktive Immunisierung,
die Impfung.
Durch die Impfung des gesunden
Pferdes wird das Immunsystem
des Körpers angeregt,
spezielle Antikörper gegen das
Impfvirus zu bilden. Diese sind
dann im Bedarfsfall in der Lage,
die Ausbreitung des krankmachenden
Feldvirus zu verhindern.
Die Antikörperbildung ist
eine Leistung des Immunsystems,
die am besten in der unbeschwerten
Zeit des ersten Aufzuchtjahres
erfolgen sollte.
Bis zum 5. Lebensmonat ist der
jugendliche Körper durch Antikörper
der Mutter versorgt, die
er in den ersten 24 Stunden als
"Schluckimpfung" über die
Kolostralmilch erhalten hat.
Hierzu ist es enorm wichtig, dass
die Mutter ordnungsgemäß
geimpft ist, sonst ist das Fohlen
schutzlos. Der Antikörpertiter
des Fohlens nimmt bis zum Ende
des ersten Lebensjahrs ständig
ab. Gleichzeitig nimmt die
Fähigkeit der aktiven Immunitätsbildung
zu. Die Schnittstelle
liegt zwischen dem 5. und
6. Lebensmonat.
Vor diesem Termin konkurrieren
vorhandene mütterliche Antikörper
mit den aktiv zu
bildenden. Das noch nicht ausgereifte
Immunsystem des Fohlens
erkennt die Impfantigene
nur eingeschränkt als "fremd"
und toleriert sie sogar teilweise.
Die Folge kann sein, dass trotz
ordnungsgemäßer Impfung
keine oder zu wenig Antikörper
gebildet werden und das Tier als
sogenannter "non responser"
auffällig wird. Es sollte also erst
nach dem 6. Monat mit der
Grundimmunisierung begonnen
werden, bei "starken" Antigenen
wie Tetanus sogar noch
später.
Nach der ersten Impfung der aktiven
Grundimmunisierung ist
das Impfantigen schnell verbraucht.
Die zweite Impfung erfolgt
dann nach ca. 6 Wochen
und erinnert die antikörperbildenden
Zellen an ihre Aufgabe.
Diese Erinnerung hält dann
schon 6 Monate vor und sollte
dann erneuert werden. Mit diesen
drei Impfungen ist die Grundimmunisierung
beendet. Die
Wiederholungsimpfungen sollen
danach ca. zweimal im Jahr
erfolgen.
Mit diesem Impfschema, das für
Influenza- und Herpesviren gilt,
ist bestmöglich sichergestellt, dass der Körper einen belastbaren
Impfschutz hat. Jede Abweichung
davon bedeutet, dass
trotz Impfung eine Erkrankung
durch diese Erreger auftreten
kann.
Weil der Aufbau einer Immunität
eine Leistung des Körpers
darstellt, darf die Impfung nicht
in Zeiten maximaler körperlicher
Belastung, etwa durch sportlichen
Einsatz oder bei Krankheit,
erfolgen. Die Untersuchung des
Impflings auf Impftauglichkeit
ist deshalb die wichtigste Aufgabe
des Impftierarztes.
Die Impfung gegen Tetanus
(Wundstarrkrampf) muss heute
aus Tierschutzgründen als zwingend
angesehen werden. Nach
einer Grundimmunisierung im
Intervall wie gegen Influenza bildet
der Körper einen besseren
Impfschutz aus, so dass. eine
Wiederholungsimpfung im Abstand
von 2 Jahren genügt. Tollwut
tritt regional begrenzt auf
und ist nur für Weidepferde ein
Risiko. Es soll ein Mal jährlich
geimpft werden, möglichst vor
dem Weideauftrieb.
Das Auftreten der virusbedingten
Infektionen bei Pferden und
hier besonders bei Sportpferden
hat die Pferdesportverbände veranlasst,
Impfungen vorzuschreiben.
So besteht bei Trabern und Galoppern
schon länger eine Impfpflicht
für die Pferde, die an Rennen
teilnehmen; die Deutsche
Reiterliche Vereinigung schreibt
die Impfung gegen Influenza seit
dem Jahr 2000 vor.
In der Vollblutzucht ist außerdem
eine Impfung gegen den
Virusabort (seuchenhaftes Verfohlen,
ein Herpesvirus) in Gestüten
vorgeschrieben.
Mit diesen Impfpflichten konnten
die vorher jährlich wiederkehrenden
Influenza-Seuchenzüge
erheblich reduziert werden.
Die Flächenimpfung gegen Herpes
ist dagegen noch nicht dicht
genug.
Da die Impfungen auf Turnieren
auch kontrolliert werden, muss
jeder Pferdebesitzer einen korrekt
und vollständig ausgefüllten
Impfpass mitführen. Die Dokumentation
der Impfung ist Bestandteil
des seit Januar 1999 nach
EU-Recht vorgeschriebenen
Equidenpasses, der bei jedem
Transport des Pferdes mitgeführt
werden muss.
Dr. Eberhardt Schüle,
Fachtierarzt für Pferde,
Dortmund
Fotos: Sandra Hesse |
 |
 |
Nächste Artikel dieser Ausgabe: Medizin & Gesundheit, Pferdegesundheit, Ponyland, Ponyland, Ponyland, Reiten in Irland |
 |
| zurück |
 |
|
|