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Welshpony Hengste mit Europäischer Lizenz.
Da immer mehr Welshpony Hengste aus England, und vor allem Holland , meist von Händlern, als Hengst mit Decklizenz angeboten werden, besteht hier nun auch umso mehr Aufklärungsbedarf. Hengste, die mit Europäischer oder Englischer "Decklizenz" zum Kauf angeboten werden, sind NICHT GEKÖRT! In England gibt es KEINE KÖRUNG! Auch keine Leistungsprüfung für Welshponys. In den EU Ländern gibt es die Möglichkeit der EU Eintragung, d.h.: Hengste die nicht bei einer Körung vorgestellt wurden, oder solche die nicht gekört wurden, können auf Antrag des Besitzers, ins Hengstbuch 2 eingetragen werden. Die Verbände sind dazu verpflichtet, weil das Mutterland England keine Körung vornimmt, diese Regelung zu übernehmen, und angebotene Hengste einzutragen. Das können sie auch nicht ablehnen. Eine KÖRUNG ist es aber NICHT! Welshhengste mit EU Eintragung sind also im HB 2 zu suchen! Wollen sie ins HB1 aufgenommen werden, müssen sie eine offizielle Körung eines Verbandes erfolgreich durchlaufen haben und als gekört eingetragen werden! Es ist oft nicht nur ein finanzieller Unterschied, sondern in vielen Fällen auch ein Qualitätsunterschied. Die Niederlande setzen noch eins drauf, und nehmen schlecht züchtende gekörte Hengst aus ihrem HB 1! Auch dieses ist zu beachten, denn solche Hengste werden wiederum oftmals unter dem Deckmantel "gekört" ( was der Vergangenheit angehört ) ins Ausland verkauft! Hier sollte der Kaufinteressent beim Stammbuch nachfragen, ob die Eintragung HB 1 noch gültig ist, um sich Ärger und Kosten zu sparen. Es kommt nicht oft vor, aber regelmäßig, dass diese Hengste das HB wechseln müssen. EU eingetragene Hengste haben lediglich einen Veterinär-Check zu machen, der die Gesundheit, Hoden, Gebiß überprüft, und für in Ordnung befindet. Fundamentprobleme, Stellungsfehler oder andere Mängel werden hier NICHT berücksichtigt! Unter anderem, um Körungen und Leistungsprüfungen generell zu umgehen, sind einige Züchter in EU dazu übergegangen, direkt beim Englischen Studbuch Mitglied zu werden, und bekommen von England auch ihre Papiere ausgefertigt. Also auch hier ist zu beachten! Diese Ponys unterliegen keiner Körpflicht und sind automatisch EU anzuerkennen. Sie züchten also mit der offiziellen Version "Englische Decklizenz"! ( =VET Check). Jeder der sich einen Zuchthengst kauft, ist auch selbst gefragt, zu überprüfen, ob der Hengst nun ordentlich gekört wurde, oder lediglich eine HB 2 Eintragung (EU Eintragung) besitzt. Sicherlich kann man auch im HB 2, das ein oder andere mal, einen sehr guten Hengst finden, denn auch andere persönliche Gründe könnten vorliegen, den Hengst nicht zur Körung zu bringen ( momentane Gesundheitsprobleme d. Besitzers/ Hengstes z.B.). Deswegen ist auch jeder dazu angehalten, selbst zu recherchieren bei den Verbänden, weshalb denn der Hengst im HB 2 steht. Ein glückliches Händchen bei der Auswahl IHRES Hengstes! S.K.  
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