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Welshpony Hengste mit Europäischer Lizenz. Da immer mehr Welshpony
Hengste aus England, und vor
allem Holland , meist von Händlern,
als Hengst mit Decklizenz
angeboten werden, besteht hier
nun auch umso mehr Aufklärungsbedarf.
Hengste, die mit Europäischer
oder Englischer "Decklizenz"
zum Kauf angeboten werden,
sind NICHT GEKÖRT! In England
gibt es KEINE KÖRUNG!
Auch keine Leistungsprüfung
für Welshponys. In den EU Ländern
gibt es die Möglichkeit der
EU Eintragung, d.h.: Hengste
die nicht bei einer Körung vorgestellt
wurden, oder solche die
nicht gekört wurden, können
auf Antrag des Besitzers, ins
Hengstbuch 2 eingetragen werden.
Die Verbände sind dazu
verpflichtet, weil das Mutterland
England keine Körung vornimmt,
diese Regelung zu übernehmen,
und angebotene Hengste
einzutragen. Das können sie
auch nicht ablehnen.
Eine KÖRUNG ist es aber
NICHT! Welshhengste mit EU
Eintragung sind also im HB 2 zu
suchen! Wollen sie ins HB1 aufgenommen
werden, müssen sie
eine offizielle Körung eines Verbandes
erfolgreich durchlaufen
haben und als gekört eingetragen
werden!
Es ist oft nicht nur ein finanzieller
Unterschied, sondern in
vielen Fällen auch ein Qualitätsunterschied.
Die Niederlande
setzen noch eins drauf, und nehmen
schlecht züchtende gekörte
Hengst aus ihrem HB 1! Auch
dieses ist zu beachten, denn solche
Hengste werden wiederum
oftmals unter dem Deckmantel
"gekört" ( was der Vergangenheit
angehört ) ins Ausland verkauft!
Hier sollte der Kaufinteressent
beim Stammbuch
nachfragen, ob die Eintragung
HB 1 noch gültig ist, um sich Ärger
und Kosten zu sparen. Es
kommt nicht oft vor, aber regelmäßig,
dass diese Hengste
das HB wechseln müssen. EU
eingetragene Hengste haben lediglich
einen Veterinär-Check
zu machen, der die Gesundheit,
Hoden, Gebiß überprüft, und
für in Ordnung befindet. Fundamentprobleme,
Stellungsfehler
oder andere Mängel werden
hier NICHT berücksichtigt!
Unter anderem, um Körungen
und Leistungsprüfungen generell
zu umgehen, sind einige
Züchter in EU dazu übergegangen,
direkt beim Englischen Studbuch
Mitglied zu werden, und
bekommen von England auch ihre
Papiere ausgefertigt. Also auch
hier ist zu beachten! Diese Ponys
unterliegen keiner Körpflicht
und sind automatisch EU anzuerkennen.
Sie züchten also mit
der offiziellen Version "Englische
Decklizenz"! ( =VET Check).
Jeder der sich einen Zuchthengst
kauft, ist auch selbst gefragt, zu
überprüfen, ob der Hengst nun
ordentlich gekört wurde, oder
lediglich eine HB 2 Eintragung
(EU Eintragung) besitzt. Sicherlich
kann man auch im HB
2, das ein oder andere mal, einen
sehr guten Hengst finden,
denn auch andere persönliche
Gründe könnten vorliegen, den
Hengst nicht zur Körung zu
bringen ( momentane Gesundheitsprobleme
d. Besitzers/
Hengstes z.B.). Deswegen ist
auch jeder dazu angehalten,
selbst zu recherchieren bei den
Verbänden, weshalb denn der
Hengst im HB 2 steht.
Ein glückliches Händchen bei
der Auswahl IHRES Hengstes!
S.K. |
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