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Textversion:
Verband der Pferdezüchter Mecklenburg-Vorpommern e.V. und Interessengemeinschaft
der Lewitzerzüchter des Landes Mecklenburg-Vorpommern e.V. Die neue Zuchtbuchordnung
für die Lewitzer (ZBO Lew) und
die neue Zuchtbuchordnung für
die Deutschen Reitponys (ZBO
DR) in Kraft getreten.
Mit Wirkung vom 1. November
2005 sind die neue Zuchtbuchordnung
für die Lewitzer (ZBO
Lew) und die neue Zuchtbuchordnung
für die Deutschen Reitponys
(ZBO DR) in Kraft getreten.
Damit ist für die Zucht der
Lewitzer bzw. den Einsatz von
Lewitzern in der DR-Zucht mehr
zu beachten, als vielleicht ursprünglich
gedacht wurde. Jeder
Züchter ist gut beraten, die im
Merkblatt des Verbandes der
Pferdezüchter Mecklenburg-
Vorpommern und der Interessengemeinschaft
der Lewitzerzüchter
des Landes Mecklenburg
- Vorpommern dargestellten
Neuerungen zu berücksichtigen.
Die Zuchtbuchordnung (ZBO)
Lewitzer kann bei Ihrem zuständigen
Zuchtverband angefordert
werden.
Für die Lewitzer ist zu beachten:
Die Zuchtmethode der Lewitzer
ist nun die Reinzucht. Die
Zuchttiere, die keine Lewitzer sind,
aber bis zum 31.10.2005 als Veredler
an der Zucht der Lewitzer
teilgenommen haben, genießen
Bestandsschutz. (Die Regelungen
zum Bestandsschutz sind aus der
angefügten Graphik zu entnehmen.)
In Zukunft können für eine
eventuelle Veredlungskreuzung
nur Hengste mit einer beantragungs-
und genehmigungspflichtigen
Einzeltieranerkennung
durch die zuständige Züchtervereinigung
eingesetzt werden,
Die Anerkennung muss vor dem
beabsichtigten Einsatz des Hengstes
vorliegen. Zukünftige Veredler
sind ausschließlich nur noch
Hengstbuch I (HB I)-Hengste der
Rassen Deutsches Reitpony, Arabisches
- und Englisches Vollblut,
die darüber hinaus über eine
Hengstleistungsprüfung verfügen
müssen. Für Hengste der Vollblutrassen
ist die Zulassung für
die Lewitzer Zucht eindeutig in
der ZBO Lewitzer geregelt. Für
DR Hengste gilt, dass sie eine 30tägige
Stationsprüfung in der Zuchtrichtung
Reiten bestanden haben
müssen und ihr Prüfungsergebnis mindestens dem Durchschnitt
der Prüfungsgruppe oder besser
entspricht. Somit ist ein positives
Körergebnis allein nicht mehr ausreichend.
Diese Hengste (HB IDR)
müssen schon als Fohlen der
Rasse Deutsches Reitpony zugeordnet
worden sein. Eine Gleichstellung
ausländischer Reit- und
Sportponyhengste gilt ausdrücklich
nicht für den Einsatz als Veredler
in der Lewitzer Zucht.
Für die DR Zucht ist zu beachten:
Es ist nicht mehr jeder Lewitzer
HB I-Hengst automatisch
für die DR-Zucht HB I-fähig. Einfarbige
Lewitzer Hengste können
nicht in das HB I für die Lewitzer
Zucht eingetragen werden.
Somit ist auch ein Zuchteinsatz
in der DR-Zucht unmöglich, da
Hengste der Veredlerrassen in der
DR-Ponyzucht in das HB I ihrer
eigenen Rasse eingetragen sein
müssen. (§ 508 d ZBO DR, Zuchtbuch
für Hengste ).
Auch bei Fohlen gibt es einiges
Neues zu beachten: Einfarbige
Fohlen aus der Verpaarung Lewitzer
x Lewitzer sind und bleiben
Lewitzer. Zum ersten ist es
Reinzucht und zum zweiten ist
eine Zuordnung zu den Deutschen
Reitponys entsprechend
ZBO DR § 508b (Zuchtmethode)
nicht mehr möglich. Bei einfarbigen
Fohlen aus der Veredlungszucht
sollte sich jeder Lewitzer
Züchter genau überlegen, ob er
das betreffende Fohlen den Deutschen
Reitponys zuordnen lässt.
Das gilt besonders bei Fohlen aus
Müttern, deren Abstammungsnachweis
lückenhaft ist und es
ggf. beim Einsatz in der DR-Zucht
Probleme geben könnte.
Mit noch offenen Fragen wenden
Sie sich bitte an Ihre zuständige
Züchtervereinigung
oder an die IG Lewitzer M?V e.V.
Wir hoffen, dass diese Änderungen
der Verbesserung unserer
Zucht und der Konsolidierung
der Lewitzerrasse dienen.
Es ist Ihre Aufgabe für Ihre Stute
den passenden Hengst zu
wählen. In die Anpaarungsplanung
empfehlen wir die Ergebnisprotokolle
der Stutbuchaufnahme,
der Hengstleistungsprüfung
( HLP ) sowie der Zuchtwertschätzung
( ZWS ) einfließen
zu lassen. HLP- und ZWS-Protokolle
sind öffentliches Gut und
können bei Ihrem Zuchtverband
angefordert werden. Wir wünschen
Ihnen dabei immer eine
glückliche Hand und viel Erfolg
bei der Aufzucht der Fohlen. |
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