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Verband der Pferdezüchter Mecklenburg-Vorpommern e.V. und Interessengemeinschaft der Lewitzerzüchter des Landes Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Die neue Zuchtbuchordnung für die Lewitzer (ZBO Lew) und die neue Zuchtbuchordnung für die Deutschen Reitponys (ZBO DR) in Kraft getreten. Mit Wirkung vom 1. November 2005 sind die neue Zuchtbuchordnung für die Lewitzer (ZBO Lew) und die neue Zuchtbuchordnung für die Deutschen Reitponys (ZBO DR) in Kraft getreten. Damit ist für die Zucht der Lewitzer bzw. den Einsatz von Lewitzern in der DR-Zucht mehr zu beachten, als vielleicht ursprünglich gedacht wurde. Jeder Züchter ist gut beraten, die im Merkblatt des Verbandes der Pferdezüchter Mecklenburg- Vorpommern und der Interessengemeinschaft der Lewitzerzüchter des Landes Mecklenburg - Vorpommern dargestellten Neuerungen zu berücksichtigen. Die Zuchtbuchordnung (ZBO) Lewitzer kann bei Ihrem zuständigen Zuchtverband angefordert werden. Für die Lewitzer ist zu beachten: Die Zuchtmethode der Lewitzer ist nun die Reinzucht. Die Zuchttiere, die keine Lewitzer sind, aber bis zum 31.10.2005 als Veredler an der Zucht der Lewitzer teilgenommen haben, genießen Bestandsschutz. (Die Regelungen zum Bestandsschutz sind aus der angefügten Graphik zu entnehmen.) In Zukunft können für eine eventuelle Veredlungskreuzung nur Hengste mit einer beantragungs- und genehmigungspflichtigen Einzeltieranerkennung durch die zuständige Züchtervereinigung eingesetzt werden, Die Anerkennung muss vor dem beabsichtigten Einsatz des Hengstes vorliegen. Zukünftige Veredler sind ausschließlich nur noch Hengstbuch I (HB I)-Hengste der Rassen Deutsches Reitpony, Arabisches - und Englisches Vollblut, die darüber hinaus über eine Hengstleistungsprüfung verfügen müssen. Für Hengste der Vollblutrassen ist die Zulassung für die Lewitzer Zucht eindeutig in der ZBO Lewitzer geregelt. Für DR Hengste gilt, dass sie eine 30tägige Stationsprüfung in der Zuchtrichtung Reiten bestanden haben müssen und ihr Prüfungsergebnis mindestens dem Durchschnitt der Prüfungsgruppe oder besser entspricht. Somit ist ein positives Körergebnis allein nicht mehr ausreichend. Diese Hengste (HB IDR) müssen schon als Fohlen der Rasse Deutsches Reitpony zugeordnet worden sein. Eine Gleichstellung ausländischer Reit- und Sportponyhengste gilt ausdrücklich nicht für den Einsatz als Veredler in der Lewitzer Zucht. Für die DR Zucht ist zu beachten: Es ist nicht mehr jeder Lewitzer HB I-Hengst automatisch für die DR-Zucht HB I-fähig. Einfarbige Lewitzer Hengste können nicht in das HB I für die Lewitzer Zucht eingetragen werden. Somit ist auch ein Zuchteinsatz in der DR-Zucht unmöglich, da Hengste der Veredlerrassen in der DR-Ponyzucht in das HB I ihrer eigenen Rasse eingetragen sein müssen. (§ 508 d ZBO DR, Zuchtbuch für Hengste ). Auch bei Fohlen gibt es einiges Neues zu beachten: Einfarbige Fohlen aus der Verpaarung Lewitzer x Lewitzer sind und bleiben Lewitzer. Zum ersten ist es Reinzucht und zum zweiten ist eine Zuordnung zu den Deutschen Reitponys entsprechend ZBO DR § 508b (Zuchtmethode) nicht mehr möglich. Bei einfarbigen Fohlen aus der Veredlungszucht sollte sich jeder Lewitzer Züchter genau überlegen, ob er das betreffende Fohlen den Deutschen Reitponys zuordnen lässt. Das gilt besonders bei Fohlen aus Müttern, deren Abstammungsnachweis lückenhaft ist und es ggf. beim Einsatz in der DR-Zucht Probleme geben könnte. Mit noch offenen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Züchtervereinigung oder an die IG Lewitzer M?V e.V. Wir hoffen, dass diese Änderungen der Verbesserung unserer Zucht und der Konsolidierung der Lewitzerrasse dienen. Es ist Ihre Aufgabe für Ihre Stute den passenden Hengst zu wählen. In die Anpaarungsplanung empfehlen wir die Ergebnisprotokolle der Stutbuchaufnahme, der Hengstleistungsprüfung ( HLP ) sowie der Zuchtwertschätzung ( ZWS ) einfließen zu lassen. HLP- und ZWS-Protokolle sind öffentliches Gut und können bei Ihrem Zuchtverband angefordert werden. Wir wünschen Ihnen dabei immer eine glückliche Hand und viel Erfolg bei der Aufzucht der Fohlen.  
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