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Textversion:
Sektion X – Änderung im Welsh-Stutbuch Auf der Ratsversammlung der
Welsh Pony and Cob Society
(WPCS) am 31. Oktober 2005
wurde beschlossen, ein zusätzliches
Register in der
Hauptabteilung des Welsh-
Stutbuchs zu erschaffen. Damit
können alle Tiere mit gesicherter,
registrierter Abstammung
künftig im WPCSStutbuch
eingetragen werden.
Das Register wird die Bezeichnung
Sektion X erhalten.
Es wird diejenigen Ponys aufnehmen,
die zwar eine gesicherte
Abstammung vorweisen
können, jedoch nach den
geltenden Regeln bisher nicht
ins Stutbuch aufgenommen
werden konnten.
Dies ist zum Beispiel der Fall
bei Kreuzungen der Sektionen
B x C und B x D die seit 2005
nicht mehr erlaubt sind, bei
Schecken und bei den Nachkommen
von nicht lizenzierten
Hengsten.
Nötig wurde diese Maßnahme
durch eine Harmonisierung der
Stutbücher nach Europäischem
Recht (EU 96/78). Danach hat
ein Fohlen, dessen Eltern beide
in einem Stutbuch registriert
sind, zumindest Anspruch
auf einen Abstammungsnachweis
und die Eintragung
in eine gesonderte
Abteilung des Stutbuches.
Die WPCS hat darüber hinaus
beschlossen, das die in der Sektion
X eingetragenen Tiere weder
in Welsh- Schauklassen vorgestellt
werden können, noch
über die offiziellen Auktionen
der WPCS verkauft werden
dürfen.
Kerstin Dötschel
Beauftragte
für Öffentlichkeitsarbeit
Interssengemeinschaft Welsh |
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