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| Das Pferd unterwegs
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Die neuartige Pferdeanhänger-
Inhaltsversicherung - Keine Namensnennung erforderlich, daher sehr flexibel
Sogar inklusive Tierarztkosten-Beteiligung Die Faszination Pferd zieht allein in Deutschland weit mehr als
1,24 Millionen regelmäßig aktiv Pferdesport betreibende Menschen
in ihren Bann. Für viele Pferdehalter gehören Turnierteilnahmen,
Wanderritte und Kursteilnahmen zur reiterlichen Tagesordnung.
Auch der Urlaub mit dem eigenen Pferd erfreut sich immer größerer
Beliebtheit. So erklären sich die zunehmenden Zahlen an Pferdeanhängern
auf deutschen Straßen.
Doch was ist, wenn der beladene
Pferdeanhänger in einen selbstverschuldeten
Verkehrsunfall
verwickelt wird und die mitgeführten
Pferde zu Schaden
kommen? Weder die eigene
Kraftfahrzeughaftpflicht-
Versicherung noch die Kaskoversicherung
treten für derartige
Schäden ein!
Hierfür wurde jetzt ein neues
Produkt entwickelt: Die Pferdeanhänger-
Inhaltsversicherung!
Diese Versicherung ist deshalb
besonders interessant, weil hierbei
nicht nur ein spezielles Pferd
(wie bei herkömmlichen Pferde-
Transportversicherungen), sondern
auch fremde Pferde und
Reitutensilien beim Transport
versichert sind. Solcherlei Schäden
zahlt keine Haftpflicht- oder
Kaskoversicherung – mit unserer
neuartigen Versicherung
wird diese Lücke nun endlich geschlossen!
Denn der Frühling
und die damit verbundenen Unternehmungen
mit Pferd (mit
dem dazugehörenden Transport
der Pferde zu den Turnieren,
Wanderritten, Kursen, Urlauben
mit dem eigenen Pferd etc.)
nähert sich mit großen Schritten!
Grundlage bildet das Interesse
des Pferdebesitzers, den finanziellen
Verlust an mitgeführten
eigenen Pferden aus einem Unfallereignis
mit eigenem Pferdeanhänger
abzusichern.
Folgende Risiken sind hierbei
versichert:
- Verlust durch Tod oder Nottötung
sowie eine Kostenbeteiligung
an der tierärztlichen
Heilbehandlung der Pferde,
die aus einem Transportmittelunfall
des versicherten Pferdeanhängers
resultieren
- Brand, Blitzschlag, Explosion
und höhere Gewalt
- Verlust oder Kosten der Heilbehandlung
der Pferde durch
die Entwendung des Anhängers – insbesondere Diebstahl
oder Unterschlagung
- Einbruch in den Anhänger
- Raub oder Abschlachten in
diebischer Absicht
- Reitutensilien wie Sättel und
Zaumzeug sind im Rahmen
eines Transportmittelunfalls
und bei einem Brand des
versicherten Fahrzeuges im
Rahmen der vereinbarten
Versicherungssumme mitversichert.
- Sogar Tierarztkosten sind mit
25 % der Versicherungssumme
versichert.
Was passiert, wenn gelegentlich
fremde Pferde (nicht gewerbsmäßig)
im Rahmen einer
Gefälligkeitshandlung im eigenen
Pferdeanhänger mitgeführt
werden?
Auch für selbstverschuldete Unfälle
und daraus resultierende
Schäden an fremden Tieren tritt
die eigene Kfz-Versicherung
nicht ein.
Die Konsequenz:
Aus einer Gefälligkeitshandlung
entwickelt sich leicht ein unterschätztes
finanzielles Risiko.
Nicht zu vergessen ist der Umstand,
dass die Beziehung unter
diesem Vorfall leidet, wenn eine
finanzielle Beteiligung im Raum
steht oder eingefordert wird.
Auch daran wurde bei der Entwicklung
dieser Versicherung
gedacht: Im Rahmen einer eingeschlossenen
Haftpflichtversicherung
wird unabhängig von
der vereinbarten Versicherungssumme
eine Mindesthaftungssumme
von EUR 2.500,- für Schäden
am fremden Pferd bereitgestellt.
Durch Erhöhung der Versicherungssumme
über den Wert
des eigenen Pferdes hinaus kann
die Haftungssumme entsprechend
angehoben werden.
Voraussetzung für den Anspruch
dieses Deckungsteils ist, dass der
Versicherungsnehmer den Schadensfall
zu verantworten hat.
Entsprechend dem Charakter
einer Haftpflichtdeckung wird
neben der Befriedigung begründeter
Ansprüche auch die Abwehr
unbegründeter Schadensersatzansprüche
im Rahmen der
vereinbarten Haftungssumme
übernommen. Aus Schäden an
fremden Pferden und Reitutensilien
trägt der Versicherungsnehmer
einen Selbstbehalt von 20%.
Angeboten wird die Pferdeanhänger-
Inhaltsversicherung
ab EUR 75,- pro Jahr zzgl.
Versicherungssteuer. |
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