Das Pferd unterwegs

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Das Pferd unterwegs
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Die neuartige Pferdeanhänger- Inhaltsversicherung - Keine Namensnennung erforderlich, daher sehr flexibel Sogar inklusive Tierarztkosten-Beteiligung
Die Faszination Pferd zieht allein in Deutschland weit mehr als 1,24 Millionen regelmäßig aktiv Pferdesport betreibende Menschen in ihren Bann. Für viele Pferdehalter gehören Turnierteilnahmen, Wanderritte und Kursteilnahmen zur reiterlichen Tagesordnung. Auch der Urlaub mit dem eigenen Pferd erfreut sich immer größerer Beliebtheit. So erklären sich die zunehmenden Zahlen an Pferdeanhängern auf deutschen Straßen. Doch was ist, wenn der beladene Pferdeanhänger in einen selbstverschuldeten Verkehrsunfall verwickelt wird und die mitgeführten Pferde zu Schaden kommen? Weder die eigene Kraftfahrzeughaftpflicht- Versicherung noch die Kaskoversicherung treten für derartige Schäden ein! Hierfür wurde jetzt ein neues Produkt entwickelt: Die Pferdeanhänger- Inhaltsversicherung! Diese Versicherung ist deshalb besonders interessant, weil hierbei nicht nur ein spezielles Pferd (wie bei herkömmlichen Pferde- Transportversicherungen), sondern auch fremde Pferde und Reitutensilien beim Transport versichert sind. Solcherlei Schäden zahlt keine Haftpflicht- oder Kaskoversicherung – mit unserer neuartigen Versicherung wird diese Lücke nun endlich geschlossen! Denn der Frühling und die damit verbundenen Unternehmungen mit Pferd (mit dem dazugehörenden Transport der Pferde zu den Turnieren, Wanderritten, Kursen, Urlauben mit dem eigenen Pferd etc.) nähert sich mit großen Schritten! Grundlage bildet das Interesse des Pferdebesitzers, den finanziellen Verlust an mitgeführten eigenen Pferden aus einem Unfallereignis mit eigenem Pferdeanhänger abzusichern. Folgende Risiken sind hierbei versichert: - Verlust durch Tod oder Nottötung sowie eine Kostenbeteiligung an der tierärztlichen Heilbehandlung der Pferde, die aus einem Transportmittelunfall des versicherten Pferdeanhängers resultieren - Brand, Blitzschlag, Explosion und höhere Gewalt - Verlust oder Kosten der Heilbehandlung der Pferde durch die Entwendung des Anhängers – insbesondere Diebstahl oder Unterschlagung - Einbruch in den Anhänger - Raub oder Abschlachten in diebischer Absicht - Reitutensilien wie Sättel und Zaumzeug sind im Rahmen eines Transportmittelunfalls und bei einem Brand des versicherten Fahrzeuges im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme mitversichert. - Sogar Tierarztkosten sind mit 25 % der Versicherungssumme versichert. Was passiert, wenn gelegentlich fremde Pferde (nicht gewerbsmäßig) im Rahmen einer Gefälligkeitshandlung im eigenen Pferdeanhänger mitgeführt werden? Auch für selbstverschuldete Unfälle und daraus resultierende Schäden an fremden Tieren tritt die eigene Kfz-Versicherung nicht ein. Die Konsequenz: Aus einer Gefälligkeitshandlung entwickelt sich leicht ein unterschätztes finanzielles Risiko. Nicht zu vergessen ist der Umstand, dass die Beziehung unter diesem Vorfall leidet, wenn eine finanzielle Beteiligung im Raum steht oder eingefordert wird. Auch daran wurde bei der Entwicklung dieser Versicherung gedacht: Im Rahmen einer eingeschlossenen Haftpflichtversicherung wird unabhängig von der vereinbarten Versicherungssumme eine Mindesthaftungssumme von EUR 2.500,- für Schäden am fremden Pferd bereitgestellt. Durch Erhöhung der Versicherungssumme über den Wert des eigenen Pferdes hinaus kann die Haftungssumme entsprechend angehoben werden. Voraussetzung für den Anspruch dieses Deckungsteils ist, dass der Versicherungsnehmer den Schadensfall zu verantworten hat. Entsprechend dem Charakter einer Haftpflichtdeckung wird neben der Befriedigung begründeter Ansprüche auch die Abwehr unbegründeter Schadensersatzansprüche im Rahmen der vereinbarten Haftungssumme übernommen. Aus Schäden an fremden Pferden und Reitutensilien trägt der Versicherungsnehmer einen Selbstbehalt von 20%. Angeboten wird die Pferdeanhänger- Inhaltsversicherung ab EUR 75,- pro Jahr zzgl. Versicherungssteuer.  
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