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Infektionsschutz durch Impfung
Impfschutz nach Plan Wenn ein Pferd an einer Infektion erkrankt, kommen in der Regel
mehrere Ursachen zusammen: ein auslösender Erreger – häufig ein
Virus –, ungünstige Haltungsbedingungen und zusätzlich eine Ansiedlung
von Bakterien. Während man Bakterien mit Antibiotika
behandeln kann, gibt es gegen Viren keine entsprechenden
Medikamente. Die effektivste Behandlung ist deshalb die
Verhinderung der Infektion durch aktive Immunisierung, die
Impfung. Durch die Impfung des gesunden
Pferdes wird das Immunsystem
des Körpers angeregt, spezielle
Antikörper gegen das Impfvirus
zu bilden. Diese sind dann
im Bedarfsfall in der Lage, die
Ausbreitung des krankmachenden
Feldvirus zu verhindern.
Die Antikörperbildung ist eine
Leistung des Immunsystems, die
am besten in der unbeschwerten
Zeit des ersten Aufzuchtjahres
erfolgen sollte. Bis zum fünften
Lebensmonat ist der jugendliche
Körper durch Antikörper der
Mutter versorgt, die er in den ersten
24 Stunden als "Schluckimpfung"
über die Kolostralmilch
erhalten hat.
Hierzu ist es enorm wichtig, dass
die Mutter ordnungsgemäß
geimpft ist, sonst ist das Fohlen
schutzlos. Der Antikörpertiter
des Fohlens nimmt bis zum Ende
des ersten Lebensjahrs ständig
ab. Gleichzeitig nimmt die
Fähigkeit der aktiven Immunitätsbildung
zu. Die Schnittstelle
liegt zwischen dem fünften
und sechsten Lebensmonat.
Vor diesem Termin konkurrieren
vorhandene mütterliche Antikörper
mit den aktiv zu bildenden.
Das noch nicht ausgereifte
Immunsystem des Fohlens
erkennt die Impfantigene nur eingeschränkt
als "fremd" und toleriert
sie sogar teilweise. Die Folge
kann sein, dass trotz ordnungsgemäßer
Impfung keine
oder zu wenig Antikörper gebildet
werden und das Tier als
so genannter "non responser"
auffällig wird. Es sollte also erst
nach dem sechsten Monat mit
der Grundimmunisierung begonnen
werden, bei "starken"
Antigenen wie Tetanus sogar
noch später. Nach der ersten Impfung
der aktiven Grundimmunisierung
ist das Impfantigen
schnell verbraucht. Die zweite
Impfung erfolgt dann nach ca.
sechs Wochen und erinnert die
antikörperbildenden Zellen an
ihre Aufgabe.
Diese Erinnerung hält dann
schon sechs Monate vor und sollte
dann erneuert werden. Mit diesen
drei Impfungen ist die
Grundimmunisierung beendet.
Die Wiederholungsimpfungen
sollen danach ca. zweimal im Jahr
erfolgen. Mit diesem Impfschema,
das für Influenza- und Herpesviren
gilt, ist bestmöglich sichergestellt,
dass der Körper einen
belastbaren Impfschutz hat.
Jede Abweichung davon bedeutet,
dass trotz Impfung eine Erkrankung
durch diese Erreger
auftreten kann.
Weil der Aufbau einer Immunität
eine Leistung des Körpers
darstellt, darf die Impfung nicht
in Zeiten maximaler körperlicher
Belastung, etwa durch sportlichen
Einsatz oder bei Krankheit,
erfolgen. Die Untersuchung des
Impflings auf Impftauglichkeit
ist deshalb die wichtigste Aufgabe
des Impftierarztes.
Die Impfung gegen Tetanus
(Wundstarrkrampf) muss heute
aus Tierschutzgründen als zwingend
angesehen werden. Nach
einer Grundimmunisierung im
Intervall wie gegen Influenza bildet
der Körper einen besseren
Impfschutz aus, sodass eine Wiederholungsimpfung
im Abstand
von zwei Jahren genügt. Tollwut
tritt regional begrenzt auf und
ist nur für Weidepferde ein Risiko.
Es soll einmal jährlich
geimpft werden, möglichst vor
dem Weideauftrieb.
Das Auftreten der virusbedingten
Infektionen bei Pferden und
hier besonders bei Sportpferden
hat die Pferdesportverbände veranlasst,
Impfungen vorzuschreiben.
So besteht bei Trabern
und Galoppern schon länger eine
Impfpflicht für die Pferde, die
an Rennen teilnehmen; die Deutsche
Reiterliche Vereinigung
schreibt die Impfung gegen Influenza
seit dem Jahr 2000 vor. In der Vollblutzucht ist außerdem
eine Impfung gegen den Virusabort
(seuchenhaftes Verfohlen,
ein Herpesvirus) in Gestüten
vorgeschrieben.
Mit diesen Impfpflichten konnten
die vorher jährlich wiederkehrenden
Influenza-Seuchenzüge
erheblich reduziert werden.
Die Flächenimpfung gegen
Herpes ist dagegen noch nicht
dicht genug.
Da die Impfungen auf Turnieren
auch kontrolliert werden, muss
jeder Pferdebesitzer einen
korrekt und vollständig ausgefüllten
Impfpass mitführen.
Die Dokumentation der Impfung
ist Bestandteil des seit Januar 1999
nach EU-Recht vorgeschriebenen
Equidenpasses, der bei jedem
Transport des Pferdes mitgeführt
werden muss.
Dr. Eberhardt Schüle,
Facharzt für Pferde,
Dortmund
Fotos: Sandra Hesse Je mehr Kontakt ein Pferd zu anderen hat – bei Turnieren oder als
Deckhengst –, desto stabiler muss der Impfschutz sein. |
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