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Infektionsschutz durch Impfung Impfschutz nach Plan
Wenn ein Pferd an einer Infektion erkrankt, kommen in der Regel mehrere Ursachen zusammen: ein auslösender Erreger – häufig ein Virus –, ungünstige Haltungsbedingungen und zusätzlich eine Ansiedlung von Bakterien. Während man Bakterien mit Antibiotika behandeln kann, gibt es gegen Viren keine entsprechenden Medikamente. Die effektivste Behandlung ist deshalb die Verhinderung der Infektion durch aktive Immunisierung, die Impfung. Durch die Impfung des gesunden Pferdes wird das Immunsystem des Körpers angeregt, spezielle Antikörper gegen das Impfvirus zu bilden. Diese sind dann im Bedarfsfall in der Lage, die Ausbreitung des krankmachenden Feldvirus zu verhindern. Die Antikörperbildung ist eine Leistung des Immunsystems, die am besten in der unbeschwerten Zeit des ersten Aufzuchtjahres erfolgen sollte. Bis zum fünften Lebensmonat ist der jugendliche Körper durch Antikörper der Mutter versorgt, die er in den ersten 24 Stunden als "Schluckimpfung" über die Kolostralmilch erhalten hat. Hierzu ist es enorm wichtig, dass die Mutter ordnungsgemäß geimpft ist, sonst ist das Fohlen schutzlos. Der Antikörpertiter des Fohlens nimmt bis zum Ende des ersten Lebensjahrs ständig ab. Gleichzeitig nimmt die Fähigkeit der aktiven Immunitätsbildung zu. Die Schnittstelle liegt zwischen dem fünften und sechsten Lebensmonat. Vor diesem Termin konkurrieren vorhandene mütterliche Antikörper mit den aktiv zu bildenden. Das noch nicht ausgereifte Immunsystem des Fohlens erkennt die Impfantigene nur eingeschränkt als "fremd" und toleriert sie sogar teilweise. Die Folge kann sein, dass trotz ordnungsgemäßer Impfung keine oder zu wenig Antikörper gebildet werden und das Tier als so genannter "non responser" auffällig wird. Es sollte also erst nach dem sechsten Monat mit der Grundimmunisierung begonnen werden, bei "starken" Antigenen wie Tetanus sogar noch später. Nach der ersten Impfung der aktiven Grundimmunisierung ist das Impfantigen schnell verbraucht. Die zweite Impfung erfolgt dann nach ca. sechs Wochen und erinnert die antikörperbildenden Zellen an ihre Aufgabe. Diese Erinnerung hält dann schon sechs Monate vor und sollte dann erneuert werden. Mit diesen drei Impfungen ist die Grundimmunisierung beendet. Die Wiederholungsimpfungen sollen danach ca. zweimal im Jahr erfolgen. Mit diesem Impfschema, das für Influenza- und Herpesviren gilt, ist bestmöglich sichergestellt, dass der Körper einen belastbaren Impfschutz hat. Jede Abweichung davon bedeutet, dass trotz Impfung eine Erkrankung durch diese Erreger auftreten kann. Weil der Aufbau einer Immunität eine Leistung des Körpers darstellt, darf die Impfung nicht in Zeiten maximaler körperlicher Belastung, etwa durch sportlichen Einsatz oder bei Krankheit, erfolgen. Die Untersuchung des Impflings auf Impftauglichkeit ist deshalb die wichtigste Aufgabe des Impftierarztes. Die Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf) muss heute aus Tierschutzgründen als zwingend angesehen werden. Nach einer Grundimmunisierung im Intervall wie gegen Influenza bildet der Körper einen besseren Impfschutz aus, sodass eine Wiederholungsimpfung im Abstand von zwei Jahren genügt. Tollwut tritt regional begrenzt auf und ist nur für Weidepferde ein Risiko. Es soll einmal jährlich geimpft werden, möglichst vor dem Weideauftrieb. Das Auftreten der virusbedingten Infektionen bei Pferden und hier besonders bei Sportpferden hat die Pferdesportverbände veranlasst, Impfungen vorzuschreiben. So besteht bei Trabern und Galoppern schon länger eine Impfpflicht für die Pferde, die an Rennen teilnehmen; die Deutsche Reiterliche Vereinigung schreibt die Impfung gegen Influenza seit dem Jahr 2000 vor. In der Vollblutzucht ist außerdem eine Impfung gegen den Virusabort (seuchenhaftes Verfohlen, ein Herpesvirus) in Gestüten vorgeschrieben. Mit diesen Impfpflichten konnten die vorher jährlich wiederkehrenden Influenza-Seuchenzüge erheblich reduziert werden. Die Flächenimpfung gegen Herpes ist dagegen noch nicht dicht genug. Da die Impfungen auf Turnieren auch kontrolliert werden, muss jeder Pferdebesitzer einen korrekt und vollständig ausgefüllten Impfpass mitführen. Die Dokumentation der Impfung ist Bestandteil des seit Januar 1999 nach EU-Recht vorgeschriebenen Equidenpasses, der bei jedem Transport des Pferdes mitgeführt werden muss. Dr. Eberhardt Schüle, Facharzt für Pferde, Dortmund Fotos: Sandra Hesse Je mehr Kontakt ein Pferd zu anderen hat – bei Turnieren oder als Deckhengst –, desto stabiler muss der Impfschutz sein.  
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