Aktuell

Pferde-Anzeiger > Magazin > 7/2006
DeineTierwelt | Pferde
Deutschlands größte Tier-Community
Aktuell  
Vollständigen Artikel mit Bildern als PDF herunterladen:
Aktuell
Textversion:

Neue Regelungen für Wohnwagengespanne: Kfz-Anhänger-Kombinationen mit 100 km/h unterwegs
Für Kfz-Anhänger-Kombinationen, die auf deutschen Autobahnen 100 km/h fahren möchten, gibt es neue Regelungen der Gewichtsverhältnisse zwischen Zugfahrzeug und Anhänger. Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Tempo 100 für Kfz- Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen und Kraftstraßen wurden an die technische Entwicklung der Fahrzeuge angepasst. Es gibt drei wesentliche Änderungen: Die Bindung an ein bestimmtes Zugfahrzeug entfällt und am Zugfahrzeug muss keine Tempo-100-Plakette mehr angebracht sein. Außerdem ist zu beachten, dass die einzuhaltenden Massenverhältnisse für bestimmte Kombinationen erhöht wurden. Für Kombinationen aus Pkw, anderen mehrspurigen Kraftfahrzeugen (zum Beispiel Wohnmobilen) mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t oder Kraftomnibussen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t und Tempo-100-Zulassung mit Anhängern beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen, abweichend von der StVO, nun 100 km/h. Dafür muss das Zugfahrzeug jedoch mit ABS oder ABV ausgerüstet sein. Für den Anhänger gilt, dass die Achsen und Radbremsen für Tempo 100 km/h ausgelegt sein müssen, die Anhängerbereifung zum Zeitpunkt der Fahrt jünger als sechs Jahre ist und mindestens den Geschwindigkeitsindex L aufweist sowie keinen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetrieb in Anspruch nimmt. Außerdem ist der Anhänger so zu beladen, dass die maximal zulässige Stützlast erreicht wird, weil dadurch das Fahrverhalten der Kombination deutlich verbessert wird. Zu beachten ist, dass dabei weder die Stützlast des Zugfahrzeugs noch die des Anhängers überschritten wird. Voraussetzung für die Fahrt mit Tempo 100 ist, dass im Fahrzeugschein oder in der Zulassungsbescheinigung Teil I des Anhängers ein Vermerk über die Eignung von Tempo 100 in einer Kfz-Anhänger-Kombination vorhanden ist. Sollte dies nicht der Fall sein, muss das Gespann im Rahmen einer Sonderabnahme überprüft werden, ob der Anhänger den Anforderungen der Tempo-100-Regelung entspricht. Diese Abnahme wird an jeder TÜV-Station vorgenommen. Dokumentieren die Mobilitätsberater die Tempo-100-Eignung der Kombination, kann der Halter sich bei der Zulassungsstelle eine "Tempo-100-Plakette" aushändigen lassen. Sobald er diese an der Rückseite des Anhängers angebracht hat, darf er die Tempo-100-Regelung nutzen. Fragen zur Tempo-100-Regelung beantworten die Sachverständigen von TÜV NORD Mobilität. Anmelden zur Sonderabnahme können sich Fahrzeughalter unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 8070600. Text: Pressemeldung TÜV NORD  
Nächste Artikel dieser Ausgabe:
Pferdegesundheit, Ponyland, Ponyland, Ponyland, Qualitätssysteme für den Pferdesport von matech – Horse-Pferdesportsysteme, Turniersport
zurück
Memopad ansehen
Pferde-Anzeiger
Home
Anzeigen aufgeben
Anzeigen lesen
Magazin
7/2008
6/2008
5/2008
4/2008
3/2008
2/2008
1/2008
12/2007
11/2007
10/2007
9/2007
8/2007
7/2007
6/2007
5/2007
4/2007
3/2007
2/2007
1/2007
12/2006
11/2006
10/2006
9/2006
8/2006
7/2006
6/2006
5/2006
4/2006
3/2006
2/2006
1/2006
12/2005
11/2005
10/2005
9/2005
8/2005
7/2005
6/2005
5/2005
4/2005
3/2005
12/2004
11/2004
10/2004
8/2004
7/2004
5/2004
3/2004
2/2004
1/2004
Impressum
dhd24 Foren
Hundeforum
Katzenforum
Pferdeforum
Haustierforum
dhd24 Hilfeforum
you were served by blade121c.front.dhd.de | © Pferde Anzeiger: Aktuell & mehr