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Neue Regelungen für Wohnwagengespanne: Kfz-Anhänger-Kombinationen
mit 100 km/h unterwegs Für Kfz-Anhänger-Kombinationen,
die auf deutschen Autobahnen
100 km/h fahren möchten,
gibt es neue Regelungen der
Gewichtsverhältnisse zwischen
Zugfahrzeug und Anhänger. Die
Voraussetzungen für die Zulässigkeit
von Tempo 100 für Kfz-
Anhänger-Kombinationen auf
Autobahnen und Kraftstraßen
wurden an die technische Entwicklung
der Fahrzeuge angepasst.
Es gibt drei wesentliche
Änderungen: Die Bindung an ein
bestimmtes Zugfahrzeug entfällt
und am Zugfahrzeug muss keine
Tempo-100-Plakette mehr angebracht
sein. Außerdem ist zu
beachten, dass die einzuhaltenden
Massenverhältnisse für bestimmte
Kombinationen erhöht
wurden.
Für Kombinationen aus Pkw, anderen
mehrspurigen Kraftfahrzeugen
(zum Beispiel Wohnmobilen)
mit einem zulässigen Gesamtgewicht
bis 3,5 t oder
Kraftomnibussen mit einem
zulässigen Gesamtgewicht bis
3,5 t und Tempo-100-Zulassung
mit Anhängern beträgt die zulässige
Höchstgeschwindigkeit auf
Autobahnen und Kraftfahrtstraßen,
abweichend von der
StVO, nun 100 km/h. Dafür muss
das Zugfahrzeug jedoch mit ABS
oder ABV ausgerüstet sein. Für
den Anhänger gilt, dass die Achsen
und Radbremsen für Tempo
100 km/h ausgelegt sein müssen,
die Anhängerbereifung zum
Zeitpunkt der Fahrt jünger als
sechs Jahre ist und mindestens
den Geschwindigkeitsindex L
aufweist sowie keinen Tragfähigkeitszuschlag
für den Anhängerbetrieb
in Anspruch
nimmt. Außerdem ist der Anhänger
so zu beladen, dass die
maximal zulässige Stützlast erreicht
wird, weil dadurch das
Fahrverhalten der Kombination
deutlich verbessert wird. Zu beachten
ist, dass dabei weder die
Stützlast des Zugfahrzeugs noch
die des Anhängers überschritten
wird.
Voraussetzung für die Fahrt mit
Tempo 100 ist, dass im Fahrzeugschein
oder in der Zulassungsbescheinigung
Teil I des
Anhängers ein Vermerk über die
Eignung von Tempo 100 in einer
Kfz-Anhänger-Kombination vorhanden
ist. Sollte dies nicht der
Fall sein, muss das Gespann im
Rahmen einer Sonderabnahme
überprüft werden, ob der Anhänger
den Anforderungen der
Tempo-100-Regelung entspricht.
Diese Abnahme wird an jeder
TÜV-Station vorgenommen.
Dokumentieren die Mobilitätsberater
die Tempo-100-Eignung
der Kombination, kann der Halter
sich bei der Zulassungsstelle
eine "Tempo-100-Plakette" aushändigen
lassen. Sobald er diese
an der Rückseite des Anhängers
angebracht hat, darf er die
Tempo-100-Regelung nutzen.
Fragen zur Tempo-100-Regelung
beantworten die Sachverständigen
von TÜV NORD Mobilität.
Anmelden zur Sonderabnahme
können sich Fahrzeughalter unter
der kostenlosen Telefonnummer
0800 8070600.
Text: Pressemeldung TÜV NORD |
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von matech – Horse-Pferdesportsysteme, Turniersport |
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