Weidesaison

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Sorglos Weidezaun über die Straße gespannt Bauer muss zahlen
Wenn ein Bauer einen schlecht erkennbaren Weidezaun über eine Straße spannt, muss er einem Autofahrer, der gegen das Hindernis fährt, Schadenersatz zahlen. So entschied das Amtsgericht Wittmund in einem Urteil, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein – DAV) mitgeteilt haben und dessen Grundsätze nicht nur für Ostfriesland gelten. Passiert war das Missgeschick einem Urlauber aus dem Saarland, der mit den norddeutschen Usancen nicht recht vertraut war. Er geriet mit seinem Wagen in die nur mit silberner Kunststofffolie versehene "Falle" und riss sich unter anderem die Dachbox ab. Das Auto wurde erheblich beschädigt. Die Argumente des beklagten Bauern, er habe den Draht nicht über die Straße gespannt und überhaupt sei der Kläger zu schnell gefahren, verfing nicht: So hätte der Beklagte nach Ansicht des Gerichts den Draht so verwenden oder verwahren müssen, dass kein Unbefugter ihn missbrauchen könne, hieß es in dem Urteil. Außerdem gebe es wesentlich sicherere und besser erkennbare Weidegebiets- Absperrungen wie beispielsweise rot-weiße Plastikketten. Und dann schrieb das Gericht dem Landwirt noch ins Stammbuch: "Mit Ortsunkundigen, die sich verfahren haben und mit der Gewohnheit des Beklagten, Weidezäune oder Seile über die Straße zu spannen, nicht vertraut sind, ist stets zu rechnen." Zu schnell gefahren sei der Kläger jedenfalls nicht. Den Beklagten kostete die Unachtsamkeit damit gut 3.000 Euro. Wer seine Ansprüche durchsetzen möchte, sollte sich anwaltlicher Hilfe bedienen. Die Deutsche Anwaltauskunft benennt im Verkehrsrecht versierte Anwälte unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 01805 181805 (0,12 /Min.) oder man lässt sich mit einem in der Nähe direkt verbinden. Amtsgericht Wittmund, Urteil vom 20. August 2002, Aktenzeichen: 4 C 514/01 (I) Text: Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein  
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