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Textversion:
Sorglos Weidezaun über
die Straße gespannt
Bauer muss zahlen Wenn ein Bauer einen schlecht erkennbaren Weidezaun über eine
Straße spannt, muss er einem Autofahrer, der gegen das Hindernis
fährt, Schadenersatz zahlen. So entschied das Amtsgericht
Wittmund in einem Urteil, das
die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft
Verkehrsrecht
im Deutschen Anwaltverein –
DAV) mitgeteilt haben und dessen
Grundsätze nicht nur für Ostfriesland
gelten.
Passiert war das Missgeschick einem
Urlauber aus dem Saarland,
der mit den norddeutschen
Usancen nicht recht vertraut war.
Er geriet mit seinem Wagen in
die nur mit silberner Kunststofffolie
versehene "Falle" und
riss sich unter anderem die Dachbox
ab. Das Auto wurde erheblich
beschädigt.
Die Argumente des beklagten
Bauern, er habe den Draht nicht
über die Straße gespannt und
überhaupt sei der Kläger zu
schnell gefahren, verfing nicht:
So hätte der Beklagte nach Ansicht
des Gerichts den Draht so
verwenden oder verwahren
müssen, dass kein Unbefugter
ihn missbrauchen könne, hieß es
in dem Urteil. Außerdem gebe
es wesentlich sicherere und besser
erkennbare Weidegebiets-
Absperrungen wie beispielsweise
rot-weiße Plastikketten.
Und dann schrieb das Gericht
dem Landwirt noch ins Stammbuch:
"Mit Ortsunkundigen, die
sich verfahren haben und mit der
Gewohnheit des Beklagten, Weidezäune
oder Seile über die
Straße zu spannen, nicht vertraut
sind, ist stets zu rechnen."
Zu schnell gefahren sei der Kläger
jedenfalls nicht. Den Beklagten
kostete die Unachtsamkeit
damit gut 3.000 Euro.
Wer seine Ansprüche durchsetzen
möchte, sollte sich anwaltlicher
Hilfe bedienen. Die Deutsche
Anwaltauskunft benennt im
Verkehrsrecht versierte Anwälte
unter der bundesweit einheitlichen
Rufnummer 01805 181805
(0,12 /Min.) oder man lässt sich
mit einem in der Nähe direkt verbinden.
Amtsgericht Wittmund, Urteil
vom 20. August 2002, Aktenzeichen:
4 C 514/01 (I)
Text: Verkehrsrechts-Anwälte im
Deutschen Anwaltverein |
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