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| Das Pferd unterwegs
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Risikofaktor Hängerfahrt
Eine neuartige Pferdeanhänger-Inhaltsversicherung bietet
innovativen Versicherungsschutz für private Transporte! Die Faszination Pferd zieht allein in Deutschland weit mehr als
1,24 Millionen regelmäßig aktiv Pferdesport betreibende Menschen
in ihren Bann. Für viele Pferdehalter gehören Turnierteilnahmen,
Wanderritte und Kursteilnahmen zur reiterlichen Tagesordnung. Auch der Urlaub mit dem eigenen
Pferd erfreut sich immer
größerer Beliebtheit. Viele Reiter
müssen gerade jetzt, in der
"dunklen Jahreshälfte", abends
mit dem Hänger zum Reiten in
eine nahe gelegen Halle fahren
und nehmen dann evtl. auch
noch das Pferd eines Stallkollegen
im Hänger mit.
Doch was ist, wenn der beladene
Pferdeanhänger in einen selbstverschuldeten
Verkehrsunfall
verwickelt wird und die mitgeführten
Pferde zu Schaden
kommen?
Weder die eigene Kraftfahrzeughaftpflicht-
Versicherung
noch die Kaskoversicherung treten
für derartige Schäden ein!
Hierfür wurde jetzt ein neues
Produkt entwickelt: Die Pferdeanhänger-
Inhaltsversicherung
für private Transporte inklusive
Tierarztkosten-Beteiligung! Sehr
flexibel, da ohne Namensnennung
der transportierten Pferde!
Diese Versicherung ist deshalb
so besonders interessant, weil
hierbei nicht nur ein spezielles
Pferd (wie bei herkömmlichen
Pferde-Transportversicherungen),
sondern auch fremde Pferde
und Reitutensilien beim
Transport versichert sind. Solcherlei
Schäden zahlt keine Haftpflicht-
oder Kaskoversicherung.
Mit unserer neuartigen Versicherung
wird diese Lücke nun
endlich geschlossen!
Und: Diese Versicherung zahlt
nicht nur dann, wenn das Pferd
durch den Transport-Unfall
stirbt, sondern es werden anteilig
alle dadurch entstandenen
Tierarztkosten übernommen!
Grundlage bildet das Interesse
des Pferdebesitzers, den finanziellen
Verlust an mitgeführten
eigenen Pferden aus einem Unfallereignis
mit eigenem Pferdeanhänger
abzusichern.
Folgende Risiken sind hierbei
versichert:
■Verlust durch Tod oder Nottötung
sowie eine Kostenbeteiligung
an der tierärztlichen
Heilbehandlung der Pferde,
die aus einem Transportmittelunfall
des versicherten Pferdeanhängers
resultieren
■Brand, Blitzschlag, Explosion
und höhere Gewalt
■Verlust oder Kosten der Heilbehandlung
der Pferde durch
die
● Entwendung des Anhängers
– insbesondere Diebstahl
oder Unterschlagung
● Einbruch in den Anhänger
● Raub oder Abschlachten in
diebischer Absicht
■Reitutensilien wie Sättel und
Zaumzeug sind im Rahmen eines
Transportmittelunfalls und
bei einem Brand des versicherten
Fahrzeuges im Rahmen
der vereinbarten Versicherungssumme
mitversichert.
Die Faszination Pferd zieht allein in Deutschland weit mehr als
1,24 Millionen regelmäßig aktiv Pferdesport betreibende Menschen
in ihren Bann. Für viele Pferdehalter gehören Turnierteilnahmen,
Wanderritte und Kursteilnahmen zur reiterlichen Tagesordnung. ■Sogar Tierarztkosten sind mit
25 % der Versicherungssumme
beitragsfrei mitversichert !
■Auch versicherbar: Be- und
Entladeschäden.
Was passiert, wenn gelegentlich
fremde Pferde (nicht gewerbsmäßig)
im Rahmen einer Gefälligkeitshandlung
im eigenen
Pferdeanhänger mitgeführt
werden?
Auch für selbstverschuldete Unfälle
und daraus resultierende
Schäden an fremden Tieren tritt
die eigene Kfz-Versicherung
nicht ein.
Die Konsequenz:
Aus einer Gefälligkeitshandlung
entwickelt sich leicht ein unterschätztes
finanzielles Risiko.
Nicht zu vergessen ist der Umstand,
dass die Beziehung unter
diesem Vorfall leidet, wenn eine
finanzielle Beteiligung im Raum
steht oder eingefordert wird.
Auch daran wurde bei der Entwicklung
dieser Versicherung
gedacht:
Im Rahmen einer eingeschlossenen
Haftpflichtversicherung
wird unabhängig von der vereinbarten
Versicherungssumme
eine Mindesthaftungssumme
von EUR 2.500,- für Schäden am
fremden Pferd ohne Zusatzbeitrag
bereitgestellt. Durch Erhöhung
der Versicherungssumme
über den Wert des eigenen
Pferdes hinaus kann die Haftungssumme
entsprechend angehoben
werden.
Voraussetzung für den Anspruch
dieses Deckungsteils ist das Vorliegen
eines Verschuldens des
Versicherungsnehmers. Aus
Schäden an fremden Pferden und
Reitutensilien trägt der Versicherungsnehmer
einen Selbstbehalt
von 20 %.
Entsprechend dem Charakter einer
Haftpflichtdeckung wird neben
der Befriedigung begründeter
Ansprüche auch die Abwehr
unbegründeter Schadenersatzansprüche
(Rechtsschutzfunktion)
im Rahmen der vereinbarten
Haftungssumme übernommen.
Angeboten wird diese gut durchdachte
Pferdeanhänger-Inhaltsversicherung
ab EUR 75,- pro
Jahr zzgl. Versicherungssteuer. |
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