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| Das Pferd unterwegs
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Textversion:
Im Umgang mit Pferden passieren immer wieder Unfälle Bitte denken auch Sie rechtzeitig
an Ihre persönlich Absicherung,
denn:
Für Sie selbst sind keinerlei Regressansprüche
abgesichert,
wenn Sie einen Unfall erleiden,
der durch Ihr eigenes Verschulden
oder Ihr eigenes Tier verursacht
wird! Ihre Krankenkasse
zahlt nur die Erst-Behandlungskosten,
bleibende Schäden werden
dabei jedoch nicht ausreichend
berücksichtigt.
Diese notwendige Absicherung,
die der Staat NICHT für Sie übernimmt,
ist möglich mit einer Unfallversicherung
– und insbesondere
mit der neuartigen PERSONEN
- UNFALLVERSICHERUNGBOXplus
- Ihr "Rund-umdie-
Uhr-sicher-Schutz" für alle
Lebensbereiche
Diese besondere Unfallversicherung
bietet Versicherungsschutz
auch für Risiken, die herkömmliche
Unfallversicherungen
nicht abdecken.
Zur Erklärung:
Die herkömmliche Unfalldefinition
lautet: "Ein Unfall liegt vor,
wenn Sie durch ein plötzlich von
außen auf Ihren Körper wirkendes
Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung
erleiden."
Unsere BOXplus-Unfallversicherung
bietet zusätzlich Versicherungsschutz
bei Unfällen auch
dann, wenn keine Einwirkung
von außen vorliegt! Somit leistet
unsere BOXplus-Unfallversicherung
auch dann, wenn Sie sich
unfreiwillig infolge von Eigenbewegungen
(z. B. durch Ausrutschen
oder Umknicken) ein
Gelenk verrenken, eine Sehnenzerrung
oder einen Knochenbruch
zuziehen.
Einige der weiteren Highlights:
Auch ein Tierbiss gilt als Unfall
(auch z. B. ein Zeckenbiss, der
schlimme Folgen haben kann),
und sogar alleinig die Annahme
eines Unfalles gilt als Unfall und
damit als Versicherungsfall (z. B.:
Sie stürzen bei einer Fahrradtour
oder bei einem Ausritt und man
macht sich Sorgen, denn Sie sind
zum vereinbarten Termin nicht
zurückgekommen. Daraufhin
wird ein professioneller Suchtrupp
ausgesendet, der Sie nicht
findet ... Sie kommen dann irgendwann
müde, aber zum
Glück unverletzt – evtl. mit einem
beschädigten Fahrrad oder
ohne Pferd am Zielort an).
Hierbei ist definitiv kein Schaden
im Sinne der Unfallversicherung
entstanden, aber die angefallenen
Kosten für den Suchtrupp
müssten Sie nach unserer
Gesetzgebung selbst bezahlen –
auch diese Kosten übernehmen
wir für Sie!
Und:
Reiten ohne Helmist für uns kein
Problem (grobe Fahrlässigkeit ist
hierbei mitversichert!).
Und …
... vieles mehr ... z. B. Ersatz der
vorderen Zahnreihe, kosmetische
Operationen.
Voller Unfallschutz für Angestellte,
Arbeiter und sogar für
Selbstständige (z. B. Reitlehrer/
Bereiter, Ärzte, Therapeuten,
Handwerker, Landwirte etc.).
Und natürlich für Ihre Kinder!
Mit dieser Unfallversicherung
sind auch die Selbstständigen
wesentlich besser abgesichert als
über die Berufsgenossenschaft!
Info
Agentur Kaupp
Spezialversicherungen
für Pferd und Reiter
WÄLDERHOF
Vörbacher Straße 4
72285 Pfalzgrafenweiler
Tel.: 07445 8543-0
Fax: 07445 8543-11
www.agentur-kaupp.de |
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