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Recht für Reiter
Niemals ohne Aufklärung operieren lassen! Als komplette Katastrophe lässt
sich der folgende Fall beschreiben,
der vielleicht nie passiert
wäre, wenn die Pferdebesitzerin
an einen fairen Tierarzt geraten
wäre – oder den (wie sich
später herausstellte) allzu operationswütigen
Arzt zur exakten
Aufklärung aller Risiken
aufgefordert hätte.
Lars Jessen beschreibt hier die
Fakten zum heutigen Stand vor
der Verhandlung – die Auflösung
des spannenden Falles
folgt, sobald er gerichtlich entschieden
ist.
Frau Margit Trauerwohl* lieferte
ihren 13-jährigen Hannoveraner
Wallach Maestro* am 6. Juli 2007
in einer Fachtierklinik für Pferde
ab. Grund war eine seit längerem
verschleimte Lunge und
Nasenausfluss ohne Husten. Alle
therapeutischen Maßnahmen
hatten bisher versagt und daher
sollte eine Bronchoskopie durchgeführt
werden. Die Bronchoskopie
war ohne Befund, daher
wurde eine Sekretprobe entnommen.
Röntgendiagnose
Kissing Spines
Außerdem meinte Frau Trauerwohl,
der Wallach baue schlecht
Rückenmuskulatur auf und
habe eine kleine Schwellung im
Bereich der Wirbelsäule, lasse
sich aber sonst problemlos ohne
weitere Symptome reiten. Auch
beim Putzen und Satteln zeigten
sich keinerlei Empfindlichkeiten.
Der leitende Kliniktierarzt, Dr.
med. vet. Gihr*, empfahl,
Maestros Rücken zu röntgen. Er
diagnostizierte anschließend Kissing
Spines mit Röntgenklasse
3-4. Weitere klinische Untersuchungen
wie Abtasten des
Rückens, Vortraben, Vorreiten
oder Sattelkontrolle fanden nicht
statt.
Absicherung durch
Szintigrafie
Um eine noch genauere Diagnose
zu stellen, weil der Arzt zunächst
Zweifel äußerte, dass die Kissing
Spines allein die Ursache für die
schwache Rückenmuskulatur
seien, empfahl er eine Szintigrafie
vom Kopf bis zur Hinterhand.
Diese Untersuchung sollte am
Montag, den 09.07. durchgeführt
werden. Aufgrund von Verladeproblemen
blieb das Pferd in
der Klinik. Von Dr. Gihr erhielt
Frau Trauerwohl ausdrücklich
den "gut gemeinten Rat", sich
nicht im Internet über Kissing
Spines zu informieren, weil dort
viele Informationen veraltet seien.
Sie unterschrieb eine Einverständniserklärung
für die Szintigrafie
– im Übrigen die einzige
Erklärung, die sie je zu Gesicht
bekam.
Die Szintigrafie am 09.07. bestätigte
nach Aussage von Dr.
Gihr die Kissing-Spine-Diagnose,
und er meinte zudem, dass
das Pferd wohl ziemliche
Schmerzen haben müsse.
Am Donnerstag, dem 12.07. wurde,
um Probleme der Hinterhand
auszuschließen, diese geröntgt –
ohne Befund. Daher schlug Dr.
Gihr vor, das Pferd im Rücken
operieren zu lassen. Anschließend
sollte die Muskulatur drei
Monate lang in im klinikeigenen
Aquatrainer wiederaufgebaut
werden. Kostenpunkt insgesamt:
rund 7.300 Euro.
Weiteres Gutachten?
Am Samstag, dem 14.07. sprach
Frau Trauerwohl mit ihrer Haustierärztin,
die eine Operation zum
gegenwärtigen Zeitpunkt für
überflüssig hielt, weil das Pferd
ganz offensichtlich problemlos
und ohne Schmerzen laufe. Sie
gab ihr den Rat, die Röntgen- und
Szintigrafie-Bilder von einem anderen
Tierarzt begutachten zu
lassen, um eine weitere Meinung
zu erhalten.
Als Frau Trauerwohl die Röntgen-
und Szintigrafie-Bilder abholen
wollte, lagen sie als Ausdruck
nicht vor, und es sah sich
keiner in der Lage, eine CD zu
brennen. Auf die Mitteilung, dass
die Hautierärztin Zweifel an der
Notwendigkeit der Operation
geäußert hatte, zeigte sich Dr.
Gihr äußerst verärgert und betonte
im Gegenteil, dass das Pferd
wohl starke Schmerzen haben
müsse und nur eine Operation
und die nachfolgenden Rehamaßnahmen
helfen könnten.
Nach anderen Therapien gefragt,
winkte er ab und meinte, diese
seien alle nur Tierquälerei. Sie
solle ihm ruhig vertrauen, er habe
große Erfahrung bei diesen Operationen,
und so manch ein Pferd
sei anschließend wieder Grand-
Prix-Prüfungen gelaufen. Eine
Aufklärung über Operationsrisiken
fand nie statt.
In ihrer Verzweiflung und mit
dem schlechten Gewissen, ihrem
Pferd in der letzten Zeit beim Reiten
Schmerzen zugefügt zu haben,
gab Frau Trauerwohl am
Dienstag, dem 17.07. telefonisch
die Zustimmung zur Operation,
die am Donnerstagvormittag,
den 19.07. stattfand.
Operation gelungen –
Patient tot
Um 12.00 Uhr am selben Tag erhielt
Frau Trauerwohl telefonisch
die Auskunft, dass das Pferd erfolgreich
operiert sei, aber nach
der Narkose Probleme beim Aufstehen
habe. Zehn Minuten später
teilte Dr. Gihr persönlich mit,
dass das Pferd gestorben sei und
er selbst nicht wisse, warum. Er
schlug daher vor, Maestro in die
Pathologie in die nächste Stadt
zu fahren. Dort allerdings, so erhielt
Frau Trauerwohl die erste
Auskunft, bestanden angeblich gar nicht die technischen Möglichkeiten,
solche Untersuchungen
durchzuführen. (Später stellte
sich heraus, dass das so nicht
stimmte, der dortige Klinikleiter
aber wenig Interesse daran hatte,
das bei Dr. Gihr zu Tode gekommene
Pferd zu untersuchen.)
Also ließ sie Maestro in der nächsten
Universitätsklinik obduzieren.
Der Befund: Zwei Brüche
der Halswirbelsäule und mehrerer
Dornfortsätze sowie Bruch
der linken Hinterhand. Die Obduktion
ergab außerdem, dass
die beiden angeblich vom Kissing
Spine Syndrom betroffenen
Wirbel verknöchert und daher
wohl nicht schmerzhaft gewesen
waren, aus den Laktatwerten
war zudem zu erkennen, dass
das Pferd keine Muskelprobleme
hatte.
Mysteriöse Umstände
Wie es zu diesen schweren Verletzungen
gekommen war, ist
aufgrund der Protokolle aus der
Klinik Gihr nicht zu entnehmen.
Naheliegend ist nach Aussage
mehrerer anderer Tierärzte, dass
das Pferd beim Verladen mit dem
Kran von dem OP-Tisch in die
Narkosebox aus der Halterung
gerutscht und zu Boden gefallen
ist.
Auf das Obduktionsergebnis am
Telefon angesprochen, teilte Dr.
Gihr mit, er könne sich die Brüche
nicht erklären. Den Vorwurf, Frau
Trauerwohl nicht über alle Operationsrisiken
aufgeklärt zu haben,
stritt er zunächst ab und
meinte sogar, dafür Zeugen zu
haben (was eindeutig nicht
stimmte). Auch den Vorwurf, der
Kundin die Operation als einzige
Möglichkeit genannt zu haben,
stritt er ab – vielmehr habe
sie ihn zur Operation gedrängt.
Bei einem persönlichen Gespräch
mit Frau und Herrn Trauerwohl
gab er dann zu, dass die Operation
nicht nötig gewesen sei und
dass er nicht zur Aufklärung verpflichtet
gewesen sei – dazu gebe
es sogar Gerichtsurteile.
Nach heutiger Aussage von Frau
Trauerwohl hätte sie nach einer
ordnungsgemäßen Aufklärung
über die Operationsrisiken einem
Eingriff nie zugestimmt und das
Pferd würde heute noch leben.
Beweise werden entscheiden
Ob Dr. Gihr nun im konkreten
Fall hätte aufklären müssen (siehe
"Pflichten des Tierarztes"), einen
Kunstfehler begangen hat und
Frau Trauerwohl die Operationskosten
bezahlen muss, auf die er
sie zu allem Überfluss noch verklagt
hat, oder ob Dr. Gihr Schadensersatz
leisten muss, wird der
gerade beginnende lange Weg
durch die Gerichte zeigen. Entscheidend
wird sein, was Frau
Trauerwohl beweisen kann.
Fortsetzung folgt.
Rechtsanwalt Lars Jessen, Hamburg
www.rechtsanwalt-jessen.de
*alle Namen von der Redaktion sind frei erfunden |
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