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Befähigungsnachweis
zum Transport von Tieren Seit dem 05.01.2008 ist die
neue Tierschutztransportverordnung
- eine EU-Vorschrift -
in deutsches Recht umgesetzt.
Danach muss jeder Landwirt
oder Pferdehalter, welcher eigene
Tiere im eigenen Hänger
aus wirtschaftlichem Interesse
weiter als 65 km und bis zu maximal
acht Stunden transportiert,
einen Befähigungsnachweis
zum Transport von Tieren
vorlegen können.
Unter diese Regelungen fallen
Tiertransporte z. B. zu Auktionen,
zu Schauen, zum Schlachthof,
zum Aufzüchter, die der
Landwirt/Pferdehalter selbst
durchführt. Auch gilt diese Vorschrift,
wenn fremde Pferde im
Auftrag von anderen, beispielsweise
Einstellern, gegen Entgeld
transportiert werden. Die Regelung
gilt nicht für den Transport
von eigenen Pferden. Voraussetzung
für diesen Befähigungsnachweis
ist eine Schulung.
Die Kölner Pferde-Akademie bietet
diese im Rahmen des FNSachkundelehrgangs
an. Nächster
Termin ist der 01. - 04. Mai
2008. Info: 0221 / 4064824 oder
info@koelnerpferdeakademie.de |
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