Tierheilpraktiker

Ein Pferd

Heilpraktiken bei Tieren

Bildquelle: Tierheilpraktikerin Claudia Nehls

Der Wunsch der Menschen nach natürlichen Heilmethoden für ihre Tiere steigt stetig. Im Laufe der Zeit wurde einerseits klar, dass Antibiotika und Kortison nicht die vielgepriesenen Wunder-mittel sind, sondern zum Teil erhebliche Nebenwirkungen sowie Resistenzen verursachen; ande-rerseits wird das Angebot veterinärmedizinischer Medikamente durch erschwerte Zulassungs-voraussetzungen in Verbindung mit zunehmenden Kontrollen und Verboten, insbesondere in der sogenannten Nutztierhaltung, erschwert.
Die Tendenz geht so immer mehr zu natürlichen, weitgehend nebenwirkungsfreien Heilverfahren, zur ganzheitlichen Therapie, welche das gesamte Umfeld des Tieres mit einbezieht, zur Vorbeu-gung von Erkrankungen, zur Anregung der Selbstheilungskräfte und natürlichen Regulation und entfernt sich immer mehr von der alleinigen Behandlung der Symptomatik einer Erkrankung.
Der Beruf des Tierheilpraktikers, vor einigen Jahren noch ein „Exot“, ist heute zwar ein noch immer nicht weitverbreitetes Berufsbild, gewinnt jedoch mehr und mehr an Bedeutung, Interesse und Perspektive durch zunehmende Nachfrage. Obwohl der Begriff „Tierheilpraktiker“ inzwi-schen relativ geläufig ist, bestehen bei den interessierten Tierhaltern oft noch verschiedene Unklarheiten und Fragen, bei dessen Beantwortung dieser Artikel ein wenig helfen möchte:

Die Ausbildung des Tierheilpraktikers
Das Studium/die Ausbildung zum Tierheilpraktiker dauert in der Regel zwischen 16 und 24 Mona-ten und kostet ca. 2.500,00 - 8.000,00 Euro. Voraussetzungen zur Annahme ist meist ein Real-schulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Abitur. Alle Schulen, die zum Tierheilpraktiker ausbilden sind private Institute; die Schulorte sind auf das gesamte Bundesge-biet verteilt, es können also nicht alle Schulen eine Ausbildung in der näheren Umgebung anbieten. Da das Studium in der Regel berufsbegleitend durchgeführt wird, findet der Unterricht am Wo-chenende statt; auch Fernstudien werden angeboten.
Zwischenprüfung und Prüfung werden schulintern mit schulinternem Abschluss durchgeführt. Eine staatliche Überprüfung - wie bei Humanheilpraktikern beim zuständigen Gesundheitsamt - findet nicht statt.

Gesetzliche Rahmenbedingungen des Tierheilpraktikers
Trotz fehlenden Tierheilpraktikergesetzes unterliegt die Berufsausübung des Tierheilpraktikers zahlreichen Vorschriften und Gesetzen. So werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen u. a. durch die Vorschriften des Arzneimittelgesetzes, des Tierschutzgesetzes und des Tierseuchen-gesetzes geregelt. Darüber hinaus greifen zahlreiche weitere Gesetze und Verordnungen in die Berufsausübung ein.
Auch besteht Meldepflicht beim zuständigen Veterinär- und Finanzamt bzw. weitere Meldungen sind laut den Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes zu tätigen.

Hufrehe

Heilpraktiken bei Tieren

Bildquelle: Tierheilpraktikerin Claudia Nehls

Tätigkeit des Tierheilpraktikers

Der Tierheilpraktiker therapiert mit natürlichen, weitgehend nebenwirkungsfreien Heilmethoden.
Schwerpunkte der Tätigkeit liegen in der ausführlichen Beratung einer individuellen und optima-len Fütterung und Haltung zur Gesunderhaltung, Prophylaxe sowie auch als Grundlage der Verbes-serung des Gesundheitszustandes und somit als Grundvoraussetzung jeder weiteren Therapie, da gerade in der Fütterung und Haltung oftmals die Ursache der Erkrankung liegt bzw. schon durch die Optimierung der Fütterungs- und Haltungsbedingungen eine gravierende Verbesserung des Wohlbefindens des Patienten erreicht werden kann.
Die Therapie chronischer Erkrankungen mit natürlichen Heilmitteln und damit verbundener weit-gehender Nebenwirkungsfreiheit ist oftmals langfristig eine gute Alternative, da bei andauernder Medikamentengabe oft die Nebenwirkungen die positiven Wirkungen übertreffen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Regulationstherapie einer Überreaktion des Immunsys-tems, also Allergie. Da Allergien stetig zunehmen, ist in der Therapie allergischer Erkrankungen ein weites Betätigungsfeld für den Tierheilpraktiker gegeben.
Meiner Erfahrung nach sind die meisten Erkrankungen auf natürlichem Wege gut und erfolgreich zu therapieren. So gelang z. B. auch die erfolgreiche Therapie eines Katers mit der sogenannten „Katzenseuche“ - nach Antibiotika-Gabe traten so
massive Nebenwirkungen auf, dass von weiteren Gaben abgesehen werden musste und die Thera-pie mit homöopathischen Mitteln erfolgte .
Der Tierheilpraktiker therapiert vorrangig mit Homöopathie und Phytotherapie, oft setzt er ergänzend oder auch ausschließlich aber auch weitere Therapien und Behandlungsmethoden ein. Oft spezialisieren sich Tierheilpraktiker zusätzlich auf verschiedene Behandlungsmethoden, wie z. B. Akupunktur, Akupressur, physikalische Therapien, kinesiologische Diagnose- und Therapie-verfahren, Ausleitungsverfahren, Wickel und Auflagen, Nosodentherapie, Neuraltherapie, Umstimmungs- und Reiztherapie, Aromatherapie, Bach-Blütentherapie, isopathisch-homöopathische Regulationstherapie, Farb- und Edelsteintherapie, Laser- und Magnetfeldthera-pie und/oder Eigenblut-/Eigenharntherapie.
Darüber hinaus darf der Tierheilpraktiker mit allen Medikamenten, welche nicht verschreibungs-pflichtig sind, therapieren. So verwendet der Tierheilpraktiker z. B. bei der Wundversorgung nicht homöopathische Mittel, sondern - ebenso wie der Veterinärmediziner - desinfizierende, Viren- und Bakterien abtötende Mittel.

Was darf der Tierheilpraktiker nicht?

Operationen durchführen, Narkosen geben, Impfungen durchführen, mit rezeptpflichtigen Medi-kamenten therapieren bzw. diese verschreiben/empfehlen.
Darüber hinaus gehören Tiere, die sich in einer lebensbedrohlichen Notfallsituation befinden grundsätzlich in eine Tierarztpraxis; hier endet ganz klar das Betätigungsfeld des Tierheilpraktikers.
Weiterhin wird jeder verantwortlich arbeitende Tierheilpraktiker grundsätzlich jeden Patienten, bei dessen Erkrankungsbild er es für angemessen hält, diesen umgehend zu einem Veterinärmedi-ziner verweisen. Diese „Angemessenheitsgrenze“ sollte schon beim geringsten Verdacht greifen. Dem Tierheilpraktiker steht hier oft weder das fachliche Wissen noch die erforderlichen Diag-nosegeräte wie auch die dringend benötigten Medikamente (z. B. starke Schmerzmittel, Kortison, Antibiotika) zur Verfügung.
Obwohl nicht verboten, gibt es darüber hinaus noch zahlreiche weitere Tätigkeiten, welche der verantwortungsbewusste Tierheilpraktiker mangels Fachkenntnissen nicht ausführt.
Grundlage für alle Handlungen am Tier sollte immer das in diesem Bereich vorhandene fachliche theoretische und praktische Wissen sein. Wie weit dieses bei dem einzelnen Tierheilpraktiker greift, kann nur dieser - ehrlich und verantwortlich dem Tier und sich selbst gegenüber - beurteilen.
Diese Frage lässt sich auch ausschließlich individuell beurteilen, da jeder Tierheilpraktiker sich über die Ausbildung hinaus weitere Kenntnisse verschaffen kann. So darf z. B. ein Tierheilpraktiker zwar Zahnkorrekturen vornehmen, jedoch wird nur derjenige diese Behandlung durchführen, der eine Zusatzausbildung auf diesem Gebiet absolviert hat.

Obwohl die Ausbildungen der verschiedenen Schulen sehr unterschiedlich zu beurteilen sind, liegt es allein in der Person des angehenden Tierheilpraktikers, diesen Beruf verantwortungsbewusst und mit Liebe zum Tier auszuüben. Fehlende Fachkenntnisse in Theorie und/oder Praxis führen gerade aus dem Grunde, da keine staatliche Prüfung und allgemeine Anerkennung besteht zum Scheitern.
Unsere tierischen Patienten kommen zu über 90 % durch Mund-zu-Mund-Propaganda und diese funktioniert eben nur, wenn dem Tier geholfen wird und die Therapie greift.


Textquelle:

Tierheilpraktikerin Claudia Nehls
Tierheilkundezentrum
Am Buchholz 3, 33014 Bad Driburg
Tel.: 05648/963335, Fax: 05648/963334, Handy: 0173/51 57 633
E-Mail: mailto:tierheilpraxis1@t-online.de, Internet: www. tierheilkundezentrum.de
Steuernummer 326/5967/1172
UST-ID-Nr. DE 814483972

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